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Kindeswohlgefahrdung und Kinderschutz (German, Paperback)
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Kindeswohlgefahrdung und Kinderschutz (German, Paperback)
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Soziologie - Kinder
und Jugend, Note: 1,3, Fachhochschule Erfurt, Veranstaltung:
Pluralitat von Lebenslagen, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Solide
Auseinandersetzung mit dem Thema, Abstract: In dieser Arbeit sollen
zum besseren Verstandnis die Begrifflichkeiten Kindeswohl und
dessen Gefahrdung sowie Kinderschutz geklart werden. Die Brisanz
des Themas erfordert zunachst einen Blick auf die Grundbedurfnisse
und Rechte der Kinder. Daraufhin werden die Gefahrdungslagen und
Entstehungsbedingungen fur Kindeswohlgefahrdung eingehend
bearbeitet, wobei auf die Thematik der sozialen Benachteiligung und
Armut sowie Massnahmen zum Kinderschutz explizit eingegangen wird.
Um die Thematik der Gefahrdung des Kindeswohles bearbeiten zu
konnen, wird hier versucht, die oben genannten Begriffe zu klaren.
Spater auftretende Begrifflichkeiten werden im Kontext erortert.
Bei der Eingabe des Suchbegriffs Kindeswohl bezeichnet Wikipedia
(2009) Kindeswohl als eine Begrifflichkeit aus dem Familienrecht,
welches das gesamte Wohlergehen des Kindes und seine gesunde
Entwicklung umfasst. Dettenborn (2001, 46) hingegen kritisiert die
Unklarheit des Begriffs. Dabei unterscheidet er verschiedene
Aspekte. Juristisch gesehen, so Dettenborn (2001, 45f), sei
Kindeswohl ein unbestimmter Rechtsbegriff, kognitionspsychologisch
ein theoretisches Konstrukt und moralisch ein Alibi fur die
Gesetzgebung im weitesten Sinne. Schmid (2006) fuhrt in ihren
Ausfuhrungen den Gebrauch des Begriffs Kindeswohl im 27
Sozialgesetzbuch VIII, im Folgenden als SGB VIII bezeichnet, auf
die Terminologie des Kindschaftsrechts im Burgerlichen Gesetzbuch
zuruck. Dieser stelle eine offene Rechtsform dar, bei der sowohl
die Interessen der Kinder vor allen anderen beteiligten Interessen
als auch Einzelfallgerechtigkeit vor generellen Bestimmungen
kommen. Kunkel (2006) definiert Kindeswohlgefahrdung im Sinne von
8a SGB VIII als existierende hohe Wahrscheinlichkeit, dass
geistiges
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