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Das Neue Deutsche Wirtschaftsrecht - Eine Systematische UEbersicht UEber Die Entwicklung Des Privatrechts Und Der Benachberten Rechtsgebiete Seit Ausbruch Des Weltkrieges (German, Paperback, 1920 ed.)
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Das Neue Deutsche Wirtschaftsrecht - Eine Systematische UEbersicht UEber Die Entwicklung Des Privatrechts Und Der Benachberten Rechtsgebiete Seit Ausbruch Des Weltkrieges (German, Paperback, 1920 ed.)
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Es durfte heute kaum noch einen deutschen Juristen geben, dem das
im Wirtschaftsleben geltende Recht auch nur annahernd so vertraut
ist, wie dies vor dem Kriege allgemein der Fall war - ganz zu
geschweigen von dem Grade, den die Rechtsunkenntnis der nicht
juristisch vorgebil deten Beamten, Kaufleute UI'lW. erreicht hat.
Eigene Erfahrungen ver anlassten mich, zunachst zum Zwecke der
Selbstbelehrung eine Zu sammenstellung uber die neuere
Rechtsentwicklung anzufertigen. Aus ihr ist eine Vorlesung und aus
dieser die vorliegende Schrift hervor gegangen. Ihr Ziel ist
lediglich, eine Ubersicht zu geben. Ich musste daher versuchen, aus
dem unubersehbaren, ungefugen und wirren Stoff das Wichtigste
herauszuheben und in eine ertragliche systematische Ordnung zu
bringen. Dabei war mein Bestreben vor allem darauf ge richtet, eine
blosse Anhaufung von Einzelheiten zu vermeiden und nach Moglichkeit
eine zusl1mmenhangende Darstellung zu bieten, die die grossen
Linien der Entwicklung erkennen lasst. Ausgegangen bin ich vom
Privatrecht, doch sind die Nachbargebiete in weitestem Umfange
mitherangezogen. Namentlich sind die neueren offentlich-rechtlichen
Gestaltungen insoweit berucksichtigt worden, wie sie an Stelle
fruherer privatrechtlicher Regelungen getreten sind. Die Schrift
bildet insoweit eine Erganzung der systematischen Darstellungen des
burgerlichen und Handelsrechts. Der Ausdruck "Wirtschaftsrecht,"
der selbstverstandlich nicht eine neue Disziplin postuliert,
sondern eben nur eine uberschrift sein soll, durfte das Wesentliche
des Inhalts am besten bezeichnen. Die rein offentlich-rechtlichen
Materien sind freilich auch dann beiseite gelassen, wenn sie das
Wirtschaftsleben betreffen, so das Steuerrecht und die offentliche
Versicherung."
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