In Frankreich wurde 2006 die hypotheque rechargeable eingefuhrt.
Die vorliegende Arbeit untersucht dieses neue Sicherungsinstrument
und vergleicht es mit den deutschen Grundpfandrechten. Bei der
Betrachtung der Entstehungsgeschichte und der rechtlichen
Ausgestaltung zeigen sich konzeptionelle Besonderheiten. Die
hypotheque rechargeable erlischt nicht mit der gesicherten
Forderung, sondern kann durch "Wiederaufladung" weitere Forderungen
sichern. Anders als bei der Grundschuld wurde bei ihr die
akzessorische Bindung an die gesicherte Forderung jedoch nicht
vollstandig aufgehoben. Die hypotheque rechargeable ahnelt damit
der deutschen Hypothek, nicht der Grundschuld. Ihr Konzept weist
einige Schwachen auf. Es ist ungewiss, ob die Praxis diese
Hypothekenform annehmen wird.
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