Der Autor befasst sich mit der Problematik der Errichtung einer
Interessenvertretung fur Patienten im Gesundheitswesen und den mit
einem solchen Institutionalisierungsprozess zusammenhangenden
rechtlichen Fragen.
Ausgehend von einer Bestandsaufnahme, in welcher der Verfasser
zunachst untersucht, wie es derzeit um die Reprasentanz der
Patienteninteressen auf der Systemebene bestellt ist, wendet er
sich der Frage zu, wie sich eine Patientenpartizipation an
gesundheitspolitischen Konsensverfahren begrunden lasst. In dem
anschliessenden konzeptionellen Teil entwickelt der Verfasser ein
Ombudsmannmodell, in dem Patientenbeauftragte einerseits als
Ansprechpartner fur Patienten fungieren und andererseits deren
Interessen auf der Systemebene reprasentieren. Ein Schwerpunkt der
Erorterungen liegt dabei auf der verfassungsrechtlichen Dimension
der Problematik."
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