Seit der Errichtung des Einheitlichen Europäischen
Aufsichtsmechanismus beaufsichtigt die Europäische Zentralbank
(EZB) die bedeutendsten Kreditinstitute der Eurozone. Vor dem
Hintergrund dieser Hochzonung wesentlicher Aufsichtsaufgaben und
Eingriffsbefugnisse widmet sich Martina Almhofer der Frage,
inwiefern die EZB für den aus einer rechtswidrigen Aufsicht
entstandenen Schaden haftet. Sie unternimmt eine rechtsdogmatische
Untersuchung der verschiedenen Haftungsvoraussetzungen des Art. 340
Abs. 3 AEUV. Unter anderem lotet sie aus, wann das Verhalten der
EZB als rechtswidrig einzustufen ist oder wie eine
Verantwortungsabgrenzung bei Zusammenwirken der EZB mit den
nationalen Aufsichtsbehörden vorgenommen werden kann. Besonderes
Augenmerk legt die Autorin auf die potentielle Haftung gegenüber
den Einlegern unzureichend beaufsichtigter Institute. Die Arbeit
wurde mit einem der Hauptpreise des Verbandes österreichischer
Banken und Bankiers 2017 und einem der Dr. Maria
Schaumayer-Förderpreise 2017 ausgezeichnet.
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