Ergeben sich durch Fehler des Hauptversammlungsleiters monetare
Schaden der Aktiengesellschaft, wirft dies die Frage nach der
Haftung auf. Ob und wie der Hauptversammlungsleiter als oberste
Leitungsinstanz von der Gesellschaft in Regress genommen werden
kann, ist Gegenstand des Buches. Sebastian Pliquett uberpruft
sowohl die Organhaftungsregelungen des AktG als auch die
schuldrechtlichen Schadenersatznormen des BGB auf ihre
Einschlagigkeit. Ausserdem gibt er Hinweise fur eine Vermeidung,
Reduzierung sowie Versicherbarkeit des Haftungsrisikos.
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