Gemeinsames Ziel der Elektrizitatsrichtlinie der Europaischen
Gemeinschaft, des Kommissionsvorschlags fur eine Gasrichtlinie, des
vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwurfs zur
Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts sowie der vom
Bundeskartellamt eingeleiteten Verfahren -Ruhrgas/Thyssengas- und
-RWE/Nordhorn- ist ein wettbewerblich strukturierter deutscher
Energiemarkt. Zur Realisierung dieses Zieles sind Eingriffe in die
von den deutschen Energieversorgungsunternehmen durchgefuhrten
Demarkations- und Konzessionsvertrage erforderlich. In dieser
Untersuchung werden allgemeine Grundsatze fur die Beurteilung der
Rechtmassigkeit hoheitlicher Eingriffe in laufende Vertrage
entwickelt und darauf aufbauend die Bedeutung des im europaischen
und deutschen Recht mit Verfassungsrang gewahrleisteten
Vertrauensschutzes bei Eingriffen in die Gebietsschutzvertrage
dargestellt."
General
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