Ziel der Arbeit ist es, die Problematik der aufsichtsrechtlichen
Kontrollbefugnis des Bundesbeauftragten fur den Datenschutz und des
Bayerischen Landesbeauftragten fur den Datenschutz bei offentlichen
Wettbewerbsunternehmen des Bundes sowie des Freistaates Bayern und
seiner Gemeinden naher zu untersuchen. In einem weiteren Schritt
erfolgt ein Vergleich mit der Kontrolle privatwirtschaftlicher
Unternehmen durch die Aufsichtsbehorde gemass 38 BDSG. In einer
abschliessenden Beurteilung zeigt der Verfasser die Unterschiede
der jeweiligen Kontrollbefugnisse auf, die zu
Wettbewerbsverzerrungen zwischen offentlichem und
privatwirtschaftlichem Sektor fuhren. Schliesslich folgt ein
Vorschlag zur Reformierung datenschutzrechtlicher Regelungen mit
dem Ziel einer weitestgehenden Gleichstellung offentlicher und
nicht-offentlicher Unternehmen hinsichtlich der
datenschutzrechtlichen Kontrolle und der Anwendung
datenschutzrechtlicher Vorschriften. Dabei wird nur auf den derzeit
gultigen Rechtsstand Bezug genommen, so dass Spekulationen uber
mogliche Auswirkungen der EU-Datenschutzrichtlinie auf das
bundesdeutsche Datenschutzrecht grundsatzlich unberucksichtigt
bleiben."
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