Die Erforschung des romischen Rechts wendet sich zunehmend den
Realitaten des antiken Rechtslebens zu. Dahinter steht die
Erkenntnis, dass sich auch das rechtswissenschaftliche Schrifttum
der romischen Juristen zu einem erheblichen Teil auf die Vorgange
des Rechtsverkehrs bezog. Zugleich erlaubt die epigraphische
Uberlieferung einen unmittelbaren Einblick in die Rechtsgeschafte
des antiken Alltags. Die urkundlich uberlieferte Rechtspraxis und
das rechtswissenschaftliche Schrifttum der iurisconsulti sind
aufeinander zu beziehen und erschliessen sich in ihrer
Wechselbeziehung der heutigen Forschung. Mit diesem Blickwinkel
greifen die Autoren des Bandes verschiedene Sachfragen des
romischen Vertragsrechts auf. Beitrage zur Ausbreitung des
romischen Rechts und zu Nachbarrechten der Antike, aber auch zur
kulturellen Bedeutung des romanistischen Erbes in der europaischen
Geistesgeschichte, runden den Band ab."
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