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Mit dem am 1. Juni 2012 in Kraft getretenen
Kreislaufwirtschaftsgesetz wurde das deutsche Abfallrecht an die
neuen EU-rechtlichen Vorschriften aus der Abfallrahmenrichtlinie
angepasst. Die damit verbundenen Anderungen sowie die
ordnungspolitischen Ideen einer modernen Kreislaufwirtschaft
zeichnen fuhrende Abfallrechtler fur die tagliche Praxis der
Abfallwirtschaft in Unternehmen, Kommunen und Ministerien in diesem
Werk nach. Dabei betten sie ihre Kommentierung unter
Berucksichtigung nationaler und EU-Rechtsentwicklungsstrange in
eine ressourcenorientierte, zukunftsfahige Kreislaufwirtschaft ein,
ohne die Interessen der Wirtschaftsbeteiligten ausser Acht zu
lassen. Der von Alexander Schink und Andrea Versteyl herausgegebene
Kommentar ermoglicht auch juristischen Laien eine praxisorientierte
Handhabung der z.T. recht komplexen Rechtsmaterie. Er
vernachlassigt nicht die Grundideen europaischer
Abfallwirtschaftspolitik und eroffnet allen Wirtschaftsbeteiligten
durch Literatur- und Rechtsprechungsverweise einen schnellen Zugang
zur Losung ihrer abfallwirtschaftlichen Fragestellungen - ein
"Muss" fur jeden, der einen Einstieg, aber auch eine
praxisorientierte Handreichung bei seinen kreislaufwirtschaftlichen
Aktivitaten sucht.
Tagungsband des Aachener Abfall- und Umweltforums
Die Energiewende erfordert neben anderen Massnahmen einen
beschleunigten Ausbau der Leitungsnetze. Ein Umsteuern in der
Stromversorgung auf erneuerbare Energien und ohne die Kernenergie
als Grundlasttrager kann nur gelingen, wenn die Ubertragungsnetze
massiv ausgebaut werden. Voraussichtlich werden in naher Zukunft
hierfur etwa 3.000 km Hochstspannungsleitungen gebaut werden
mussen. In der Vergangenheit ist der Bau dieser Leitungen nur
schleppend vorangekommen. Trotz erkannten Bedarfs sind bis 2010
lediglich 90 km Leitungen fertig gestellt worden. Der
Bundesgesetzgeber hat auf diese Schwierigkeiten inzwischen durch
Erlass des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) reagiert. Ziel
des am 30.06.2011 beschlossenen Gesetzes ist es, den beschleunigten
Ausbau der Ubertragungsnetze sicherzustellen. Der Bundesgesetzgeber
hat dabei mit dem Gesetz in mehrfacher Hinsicht Neuland betreten:
Das fur die Trassenauswahl von Energiefreileitungen bisher
angewendete Raumordnungsverfahren wird fur
Hochstspannungsleitungen, die Landergrenzen uberschreiten, durch
eine Bundesfachplanung abgelost. Hierfur ist zukunftig die
Bundesnetzagentur zustandig. In diesem Verfahren wird mit fur die
Planfeststellung verbindlicher Wirkung die Raum- und
Umweltvertraglichkeit der Trasse festgestellt. In diesem Verfahren
findet eine Offentlichkeitsbeteiligung statt, die ausdrucklich auch
das Ziel verfolgt, zur Verbesserung der Akzeptanz beizutragen. Die
Planfeststellung fur Energiefernleitungstrassen wird der
Bundesnetzagentur ubertragen und im NABEG ebenfalls neu und
umfassend geregelt. Der neue Kommentar zum NABEG erlautert die
Vorschriften umfassend und stellt die erforderlichen Verknupfungen
zu anderen Regelungen zum Netzausbau her. Sein Anliegen ist es vor
allem, die praktische Handhabung der neuen Vorschriften zu
erleichtern. Er wendet sich an Vorhabentrager, Behorden und
Gemeinden, Betroffene, Anwalte und die Justiz. Die Autoren sind als
Anwalte und in der Verwaltung seit Jahren mit Verfahren der
Zulassung raumbedeutsamer offentlicher Infrastrukturvorhaben
befasst.
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