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Mediation gewinnt an oeffentlicher Aufmerksamkeit und damit an
Bedeutung. Stetig werden neue Anwendungsbereiche erschlossen. Im
Bereich des Arzthaftungsrechtes ist sie allerdings noch weitgehend
unbekannt. Dieses Buch beschaftigt sich mit der Frage, ob Mediation
auch in Arzt-Patient-Konflikten eine gleichwertige
Streitbeilegungsmoeglichkeit neben den gerichtlichen Verfahren
sowie den Verfahren der Gutachterkommissionen und
Schlichtungsstellen der Landesarztekammern sein kann. Im Fokus
stehen dabei sowohl die theoretische Geeignetheit der Mediation im
Bereich des Arzthaftungsrechtes als auch ihre praktischen
Umsetzungschancen. Mit Hilfe dieser Erkenntnisse setzt sich die
Autorin mit den Grenzen des Verfahrens und seinen
Anwendungsmoeglichkeiten eingehend auseinander.
Die Pflicht zur Aufkllirung des Patienten gehOrt seit Jahren zu den
Hauptthemen des Arztrechts. Die Fillle der Judikate und
Publikationen lliBt sich kaurn mehr iibersehen. Anders als bei den
Sorgfaltspflichten setzte bei der Aufklii.rung nicht die lirztliche
WlS- senschaft, sondem die Jurisprudenz die MaBstiibe. Die
richterliche Spruchpraxis schuf die Aufkllirungsstandards und
bildet sie fort. Manches Urteil entziindete den Streit zwi- schen
Juristen und Medizinem. Doch die Arzteschaft hat die
Herausforderung unseres Rechtsstaates im ganzen angenommen. Ante
wie Juristen haben durch kritischen Gedankenaustausch dazugelemt;
die Kontroversen haben sich entspannt. Das Bemii- hen urn
ausgewogene Anforderungen fmdet seinen Niederschlag in den
leitenden Er- kenntnissen des Bundesgerichtshofs. Das Buch wendet
sich an Arzte und Juristen. Es bemiiht sich urn konkrete Aus-
kiinfte mittels forensisch entschiedener Hille, die es in
systematischen Zusammenhan- gen auswertet. Zugunsten einer stratfen
Darstellung haben wir auf ausfiihrliche Utera- turzitate im Text
verzichtet; ein umfassendes Uteraturverzeichnis fmdet sich am
SchluB des Buches. Kritik iibten wir behutsam. Es kam uns mehr
darauf an, den Rechtszustand wiederzugeben und zu erkliiren, als
neue Thesen zu verfechten. Wrr danken den studentischen
Hilfskriiften Ursula GObel, Bettina Miiller und Michael Pap fUr das
Mitlesen der Korrekturen, dem Verlag fUr die gute Zusammen- arbeit.
Heidelberg, Januar 1983 B.-RKern, ALaufs Inhaltsveneichnis 1
Einleitung................................................................
1 2 Rechtliche und ethische Begriindung der
Selbstbestimmungsaufklirung .. . . . .. . . . .. . .. . .. . .. . .
. . . .. . . . . . . . . . . . . . 7 3 Allgemeine Regeln . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.1 Der
Aufkliirungspflichtige ..........................................
11 3.1.1 Bestimmung des Aufklfuungspflichtigen
............................ 11 3.1.2 Der behandelnde Arzt. . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 . . . . . . . .
. . . . . . . . . 3.1.3 Der praktische Arzt . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 . . . . . . . . . . . . . .
. . . .
]ber 90 000 angestellte und beamtete [rzte arbeiten in Deutschland
in Krankenh{usern unterschiedlicher Tr{ger. Entsprechend
vielgestaltig sind ihre Dienst- und Arbeitsbedingungen. Weder
Vorschriften noch arbeits- und dienstrechtliche Probleme sind
bisher zusammenfassend dargestellt worden. Hier will das Lexikon
Abhilfe schaffen. Von A bis Z - "[rztliche Approbation" bis
"Zusatzbezeichnung" - soll es dem Krankenhausarzt schnelle und
verst{ndliche Antwort auf seine Statusfragen geben. Die enge
organisatorische Verzahnung zwischen {rztlichem und nicht{rztlichem
Bereich macht es auch zum Ratgeber nicht{rztlichen Personals. Die
gro~e Nachfrage hat Autoren und Verlag zu einer 2. unver{nderten
Auflage bewogen.
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