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Das Buch befasst sich mit der Weiterverwendung von Koerpersubstanzen. Insbesondere wird die Frage beantwortet, welche Bedeutung das Persoenlichkeitsrecht des Substanztragers fur die Weiterverwendung von Koerpersubstanzen durch die medizinische Industrie sowie durch die Forschung hat. Das Buch geht von einem besonderen Persoenlichkeitsrecht des Substanztragers an seinem biologischen Material aus (das sog. Recht auf bio-materielle Selbstbestimmung). Daruber hinaus wird auch die eigentumsrechtliche Position an biologischem Material beleuchtet. Im letzten Abschnitt wird untersucht, welche zivilrechtlichen Folgen aus einer unbefugten Nutzung biologischen Materials resultieren. Das Buch eroertert, welche Moeglichkeiten fur den Verwender von biologischem Material bestehen, Koerpersubstanzen zu nutzen, ohne sich zivilrechtlichen Anspruchen des Substanztragers ausgesetzt zu sehen. UEberdies wird auch die Frage einer moeglichen Lizenzierung der Nutzung von Koerpersubstanzen ausfuhrlich diskutiert.
Die hier vorgelegte Veroeffentlichung beinhaltet die aktualisierte und erweiterte Fassung eines Gutachtens, das im Sommer 2001 im Auftrag der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen erstattet wurde. Die Untersuchung gibt einen UEber- blick uber die rechtlichen Regelungen des Embryonenschutzes und der Em- bryonenforschung einschliesslich der Herstellung und Verwendung von Em- bryonen fur fortplanzungsmedizinische Massnahmen in zahlreichen Landern. Der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen sei herzlich dafur gedankt, dass sie die Untersuchung angeregt hat. Mannheim, im Juli 2002 Jochen Taupitz Inhaltsubersicht Einleitung 1 Australien 7 Belgien . 21 Danemark . 41 Finnland 51 Frankreich 57 Grossbritannien 67 Irland 87 Israel 89 Italien 105 Japan 119 Kanada 129 Luxemburg 137 Niederlande 141 Norwegen 149 OEsterreich 153 PortugaL 163 Schweden 169 VIII Inhalt Schweiz 175 Spanien 197 Sud-Korea 209 USA 211 Zusammenfassende Auswertung der wesentlichen Ergebnisse aus den Berichtslandern . 221 Anhang Stellungnahme der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesarztekammer zur Stammzellforschung vom 19. 6. 2002 233 Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 I. Problemstellung I I. Das Menschenrechtsubereinkommen zur Biomedizin des Europarates und das Zusatzprotokoll zum Verbot des Klonens 3 I. Funktion und Regelungscharakter. . 3 2. Regelung der Embryonenforschung . . 4 3. Verbot des Klonens 5 Australien 7 I. Einleitung 7 11. Die bundesstaatlichen Regelungen 7 I. Der Gene Technology Act 2000 7 2. Die Regulierungs- und Kontrollinstitutionen 8 a) The National Health and Medical Research Council. . . 8 b) Die Komitees und der Foerderungsfond l0 3. Die Ethikrichtlinie zur Technologie der assistierten Reproduktion 11 111. Die Regelungen in den Staaten 13 I. Victoria (Vic) 13 2.
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