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Als einer von wenigen EU- und OECD-Mitgliedstaaten hat Deutschland
gegenwartig keine Regelungen zur steuerlichen Foerderung
privatwirtschaftlicher Forschung und Entwicklung. Dabei ware die
Einfuhrung derartiger Regelungen sehr wunschenswert. In der Arbeit
wird untersucht, welche europarechtlichen Vorgaben bei der
steuerlichen Foerderung von Forschung und Entwicklung zu beachten
sind. Der Autor arbeitet verschiedene rechtliche
Ausgestaltungsmoeglichkeiten einer steuerlichen Forschungs- und
Entwicklungsfoerderung heraus und unterzieht diese konkreten
Ansatze sodann einer europarechtlichen Prufung nach Massgabe der
Grundfreiheiten und des Beihilfenrechts.
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