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Bei der medizinischen Behandlung des Patienten im Krankenhaus kommen in einem Schadensfall regelmassig mehrere Haftungsgegner in Betracht: selbstliquidierende Chefarzte, angestellte Krankenhausarzte, Belegarzte oder der Krankenhaustrager selbst. Gerade auch das U.S.-amerikanische Recht kennt ahnliche Probleme. Dieser Rechtsunsicherheit versucht das Konzept der "medical enterprise liability" entgegen zu wirken, indem es grundsatzlich die Haftung fur sowohl von angestellten AErzten als auch von "independent contractors" fahrlassig verursachte Schaden auf den Krankenhaustrager ubertragt und gleichzeitig den behandelnden Arzt von der Haftung freistellt. Es wird untersucht, ob die "medical enterprise liability" etwa fur das deutsche Recht zweckmassig und mit dem deutschen Recht vereinbar ist.
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