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Mit dieser Veroffentlichung erfulle ich einen wiederholt geausserten Wunsch meiner ehemaligen Schuler, die als Juristen oder Ermittlungs- beamte von Polizei und Gendarmerie in der Praxis stehend, manchmal das Bedurfnis empfinden das nachzulesen, was ihnen im Unterricht seinerzeit geboten worden war. Obwohl so die Arbeit vorwiegend fur den Praktiker bestimmt ist, habe ich den streng lehrmassigen Aufbau der Vorlesung beibehalten. Nur so sehe ich die Moglichkeit, psycho- logische Bildung zu verbreiten und das blosse Anlesen von Kenntnissen zu vereiteln. Fur mein Vorgehen war die Erkenntnis massgebend, dass bei der hohen Komplexitat aller psychischen Vorgange die blosse Routine und das Handeln nach Gebrauchsanweisung notgedrungen in die Irre fuhren mussen. Es ist daher unerlasslich, bei der Darstellung von Einzel- erkenntnissen stets auch den Blick auf das Ganze zu wahren. Das aber hat eine strenge Systematik zur Voraussetzung. Damit glaube ich zugleich ein Buch geschaffen zu haben, das mit Vorteil auch von dem gelesen werden kann, den es erstmalig in die Psychologie des Strafverfahrens einfuhrt. Um die Lesbarkeit zu er- leichtern und die Darstellung flussig zu halten, wurden Anmerkungen unter dem Strich nach Moglichkeit vermieden. Wer tiefer in die Materie einzudringen wunscht, sei auf die kurze Literaturzusammenstellung am Ende des Buches verwiesen.
Die vorliegende Arbeit entstand uber Anregung meines hoch verehrten Chefs, Herrn Professor W. Gleispach, dem ich fur die stets wohlwollende Forderung meiner Studien zu besonderem Dank verpflichtet bin. Vor allem habe ich auch des Herrn Pro fessor Exner an dieser Stelle zu gedenken, der mir beiBehandlung schwieriger Fragen an die Hand gegangen war. Auch Herrn Privat dozenten Dr. Zimmerl habe ich mannigfache Anregungen zu verdanken. Das Strafzumessungsproblem spielt schon seit jeher, zwar mehr in der Pra: xjs als in der Literatur, eine groBe Rolle und hat insbesondere infolge der weiten Ermessensfreiheit im Entwurf an Bedeutung gewonnen. Es lag daher nahe, zu untersuchen, inwie weit es moglich sei, gewisse straffere Richtlinien fUr das Finden der angemessenen Strafe herauszuarbejten, damit nicht auch in Hinkunft rue Strafzumessung "ein Griff ins Dunkle" bleibe (Liszt, 93, I, 393). Dieses Buch solI jedoch keine erschopfende Strafzumessungslehre bringen, sondern es kam lediglich darauf an, Grundprinzipien der Strafzumessung herauszuarbeiten, auf denen Praxis und Wissenschaft erfolgreich aufbauen konnen."
This is a reproduction of a book published before 1923. This book may have occasional imperfections such as missing or blurred pages, poor pictures, errant marks, etc. that were either part of the original artifact, or were introduced by the scanning process. We believe this work is culturally important, and despite the imperfections, have elected to bring it back into print as part of our continuing commitment to the preservation of printed works worldwide. We appreciate your understanding of the imperfections in the preservation process, and hope you enjoy this valuable book.
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