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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,3, Private Fachhochschule fur Wirtschaft und Technik Vechta-Diepholz-Oldenburg; Abt. Vechta (FIG), 8 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Aus historischer Sicht ist das Gesetz der Be rufsfreiheit auf den Kampf um die Gewerbefreiheit zuruckzufuhren. Die Gewerbefreiheit wurde erstmals in der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes 1869 gesetzlich verankert und spater auf das gesamte Deutsche Reich ausgeweitet und zum Gesetz erhoben. Die Gewerbeordnung (GewO) von 1869 war zum damaligen Zeitpunkt durch Reichsoder Landesgesetze beschrankbar.1 Die Paulskirchenverfassung2 von 1849, umfasste eine Freiheit der Berufswahl, welche nur noch durch Reichgesetze einzuschranken war. Daneben umfasste Art. 151 III WRV die Freiheit des Handels und Gewerbes.3 Das heutige Grundrecht der Berufsfreiheit gilt gleichermassen fur Unternehmer sowie fur abhangig beschaftigte Arbeitnehmer, aber auch fur freie Berufe und auch fur die Berufe aus den Bereichen des Bergbaus und der Landwirtschaft.4 Ein ursprunglich kapitalistisches Grundrecht wurde somit ein fur alle Schichten der Bevolkerung geltendes Freiheitsrecht.5 1 Art. 111 WRV (WRV vom 11.8.1991) 2 Die Verfassung des Deutschen Reichs wurde am 28. Marz 1849 in der Paulskirche zu Frankfurt am Main von der verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung beschlossen. Aufgrund des Tagungsortes der Nationalversammlung wird sie als "Paulskirchenverfassung" bzw. als "Frankfurter Reichsverfassung" bezeichnet. 3 vgl. STEIN, Ekkehart - Staatsrecht, Seite 266 4 vgl. WEBER-FAS, Rudolf -Lexikon, Seite 23 5 vgl. STEIN, Ekkehart - Staatsrecht, Seite 26
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