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Magisterarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Gesch. Europa - Deutschland - I. Weltkrieg, Weimarer Republik, Note: 2,7, Universitat Rostock (Historisches Institut), 78 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der erste Teil der Arbeit dient der Darstellung der politischen Ereignisse der Weimarer Republik aus dem Jahr 1932. Das Phanomen der Prasidialkabinette und der Umstande aus denen sie entstanden sind, spielt hierbei eine grosse Rolle. Woran scheiterte das Prasidialkabinett Bruning, welches sich, im Gegensatz zu den zwei folgenden Kabinetten, noch auf den Ruckhalt des Parlaments stutzen konnte? Was waren die Besonderheiten des Kabinetts von Papen? Warum war das Kabinett von Schleicher, welches die nationalsozialistische Gefahr, die von einer Einbeziehung der NSDAP in die Regierung ausging, doch noch erkannte, am Ende nicht erfolgreich? Im zweiten Teil der Arbeit wird die Geschichte der NSDAP in Mecklenburg thematisiert. Dabei spielen die Vorlaufer der Partei ebenso eine grosse Rolle wie ihre schnelle Ausbreitung. Nach der Neugrundung der Hitlerpartei im Jahre 1925 erfolgt die rasche Festigung der NSDAP in Mecklenburg vor allem durch das Wirken einer bestimmten Personlichkeit: Friedrich Hildebrandt. Seit 1925 von Hitler beauftragter Gauleiter von Mecklenburg-Lubeck, war Hildebrandt untrennbar verbunden mit der Geschichte und vor allem mit dem Aufstieg der Nationalsozialisten in dieser Region. Einen Punkt im zweiten Teil der Arbeit bildet die Beschreibung der Person Hildebrandts. Welchen Anteil hatte er am Aufstieg der NSDAP in Mecklenburg? Wie stand die Parteifuhrung in Munchen zu ihm? Wie wird Friedrich Hildebrandt in der Forschung charakterisiert und mit welchen Mitteln erfolgte die Durchsetzung seiner Politik? Den dritten Schwerpunkt bildet die Zasur vom 5. Juni 1932. Die NSDAP erlangte bei diesen Wahlen die absolute Mehrheit und bildete allein die Regierung in Mecklenburg-Schwerin. Wie sah die politische Arbeit der nationalsozialistisch
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Padagogik - Berufserziehung, Berufsbildung, Weiterbildung, Note: 2,7, Hochschule der Bundesagentur fur Arbeit - Mannheim/Schwerin, Sprache: Deutsch, Abstract: Es sind nicht weniger als 80000 Jugendliche, die in Deutschland Jahr fur Jahr die Schule ohne Abschluss verlassen. (...)Seit an Seit mit den Abbrechern marschieren schliesslich jedes Jahr noch einmal rund 140000 Jugendliche in die Perspektivlosigkeit, die zwar ein Zeugnis besitzen, aber fur den Ausbildungsmarkt nichts taugen (...). Die Reparatur von Defiziten aus der Schulzeit kostet Deutschland jedes Jahr 3,4 Milliarden Euro. (...)Keiner darf die Schule verlassen, ohne fit genug zu sein, eine Bewerbung zu schreiben und den Anschluss zu schaffen. Ansonsten entscheiden sich Ausbildungsbetriebe weiterhin lieber fur den Abiturienten Achim als fur den Hauptschuler Ahmed." (Otto 2007) Dieses Zitat verdeutlicht, das Massnahmen zur vertieften Berufsorientie-rung heute wichtiger sind denn je, um Jugendlichen, und dabei vor allem Hauptschulern, die Berufswahlentscheidungskompetenz zu vermitteln. Die alarmierenden Ergebnisse der PISA-Studie und die hohe Anzahl an Jugendlichen, die arbeitslos sind, fuhrten auch in der Bundesagentur fur Arbeit seit 2007 verstarkt dazu, in Massnahmen zur vertieften Berufsorientierung zu investieren. Denn Deutschland kann sich angesichts des drohenden Fachkraftemangels in Verbindung mit den Auswirkungen des demographischen Wandels nicht leisten, gering qualifizierte Jugendliche, die nicht ausbildungsreif sind, auf der Strecke zu lassen. Nicht nur die Schulen und die Berufsberatung der Arbeitsagenturen haben die Berufsorientierung als Aufgabe angenommen. Auch Landesregierungen, Unternehmen und externe Bildungstrager fuhren seit geraumer Zeit Massnahmen zur vertieften Berufsorientierung durch, um Jugendlichen fur den Prozess der Berufswahlentscheidung Hilfen an die Hand zu geben. Inwieweit dabei eine Zusammenarbeit mit den Schulen und der Agentur
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1,3, Hochschule Mannheim, Veranstaltung: Sozialgesetzbuch I., 5 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Mitwirkungspflichten, welche in den 60-67 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt sind, stellen ein wichtiges Charakteristikum des Sozialrechts dar. Sie gelten allgemein und fur alle Sozialleistungsbereiche gleichermassen. Im Grundsatz beinhalten die 60ff. SGB I, dass Berechtigte bzw. Antragsteller bestimmter Sozialleistungen das ihnen Zumutbare tun mussen, um ein schnelles und effektives Gewahren der Leistungen durch den jeweiligen Sozialleistungstrager zu ermoglichen. Dabei kommt es ganz erheblich auf das Zusammenwirken des Leistungsberechtigten und des Leistungstragers an. Werden die Mitwirkungspflichten des SGB I thematisiert, so ist zu beachten, dass es sich bei ihnen um Obliegenheiten handelt. Sie sind Verhaltensaufforderungen, d.h. im Interesse des Leistungstragers und des Leistungsberechtigten wird dieser aufgefordert, bestimmte Pflichten zu erfullen. Der Sozialleistungstrager kann das Verhalten, welches im Hinblick auf dem Antragsteller zustehende Leistungen verlangt wird, jedoch nicht erzwingen. Erfullt der Leistungsberechtigte die ihm auferlegten Pflichten nicht, so treffen ihn lediglich Rechtsnachteile. Diese werden nach den 66-67 nach Ermessen des zustandigen Tragers erteilt. Die folgende Arbeit beschaftigt sich mit den Vorschriften im Einzelnen. Dabei wird der 60 SGB I als Basis aller Mitwirkungspflichten besonders beleuchtet. Weiterhin werden die Mitwirkungspflichten der 61-64 kurz angesprochen, um im Anschluss daran die Grenzen nach 65 SGB I genauer zu beschreiben. Die Rechtsnachteile, die im 66 aufgrund von fehlenden Mitwirkungspflichten folgen konnen und die Moglichkeit der Nachholung der Pflichten werden im letzten Kapitel aufgefuhrt
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