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Dieses Buch schliesst eine Forschungslucke, indem es sich mit der "ratio" der Immunitat des Souverans in ihrem jeweiligen zeithistorischen Zusammenhang auseinandersetzt. Auf dieser Grundlage erfolgt die Einbettung der dem Souveran weitestgehend gleichgestellten Immunitat amtierender Staatsoberhaupter im modernen Voelkerrecht. So wird das Spannungsverhaltnis zwischen dem Anspruch des Voelkerstrafrechts und der Aufrechterhaltung der souveranen Staatengleichheit aufgeloest. Die Neuordnung der modernen Immunitatssystematik fuhrt zu dem Ergebnis, dass die Immunitat "ratione personae" amtierender Staatsoberhaupter vor einem echten internationalen Straftribunal a priori keine Wirkung entfaltet - und steht damit im Widerspruch zur herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung.
Im Zuge ihrer Modernisierung nahm sich die Turkei das europaische und insbesondere das deutsche Recht zum Vorbild. Heute bildet die Turkei mit ihrer wachsenden Wirtschaft und der hohen Anzahl in Deutschland lebender Turken einen wichtigen Handelspartner. Diese erweiterten Handelsbeziehungen machen es notwendig, die jeweiligen Rechtssysteme vergleichend zu beleuchten. Die Forschungsstelle fur Turkisches Recht hat im Mai 2013 die Tagung Die Turkei und Deutschland in Europa veranstaltet. Dieser Band vereint die Arbeiten von 14 Wissenschaftlern aus unterschiedlichen Fachgebieten. Diskutiert werden aktuelle Rechtsprobleme, die vom deutsch-turkischen bis zum Europaischen Recht reichen.
Dieses Buch betrachtet die Rechtsprechung deutscher Gerichte zu universellen Menschenrechtsvertragen vollstandig und in verschiedenen Rechtsbereichen. Auf globaler Ebene werden verschiedene Menschenrechte durch die universellen Menschenrechtsvertrage gewahrt. Diese werden aber oftmals von den deutschen Gerichten nicht beachtet, obgleich der EMRK seit Goergulu ein hoher Status beigemessen wird. Wahrend sich andere Werke zum Themenkomplex oftmals nur mit den Entscheidungen uber Studiengebuhren beschaftigen, betrachtet die Autorin den Umgang der Rechtsprechung mit universellen Menschenrechtsvertragen im Gesamten. Hierzu zieht sie die Rechtsprechung deutscher Gerichte heran und identifiziert Grundmuster im Umgang mit universellen Menschenrechtsvertragen. Die aufgedeckten Defizite werden sodann der Behandlung der EMRK durch das BVerfG gegenubergestellt.
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