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Sitzungskonzept 1 Saubermachen 107 Sitzungskonzept 2 Kneipe . . . .
111 Sitzungskonzept 3 Vorstellen . . 115 Sitzungskonzept 4
Selbstkontrolle 120 Sitzungskonzept 5 Bekanntwerden der Vorstrafe
124 Wohnungssuche . . Sitzungskonzept 6 128 Sitzungskonzept 7
-Fete- ankilndigen 131 Sitzungskonzept 8 Entschuldigen . . 135
Sitzungskonzept 9 Bewahrungshelfer 138 Sitzungskonzept 10
Arbeitskollegen 142 11 Runden ausgeben 145 Sitzungskonzept
Sitzungskonzept 12 Herausforderung 149 Sitzungskonzept 13 Razzia .
. . . 152 Hobbies . . . Sitzungskonzept 14 155 Sitzungskonzept 15
Verdachtigung 159 Sitzungskonzept 16 AutodiebstahI 162
Sitzungskonzept 17 Schlagerei . . 166 Sitzungskonzept 18
Verwechslung 169 Hinweise zur Herstellung von Video-ModeIlszenen
172 Vorbemerkung Verstandnis und sachgerechte Benutzung der
folgenden Sitzungskon zepte filr MURT mit jugendlichen Delinquenten
sind nur im Zusam menhang mit der Kenntnis der theoretischen
Grundlage dieser verhal tensmodifikatorischen Technik, der
Begrilndung und Auswahl der Trainingsbereiche, ihrer Lernziele
sowie der ausfiihrlichen Trainings anleitung moglich. Diese
Vorbemerkung ist also keine Handanweisung - sie gibt lediglich
Hinweise zum Gebrauch der Sitzungskonzepte. Die Sitzungskonzepte
haben in der vorliegenden Form eine doppeite Funktion: Zum einen
dienen sie den Trainern als Leitfaden in der MURT -Sitzung, zum
anderen werden sie vom Ubungsleiter in der Ausbildung von
MURT-Trainern eingesetzt. Daraus erklart sich auch, daB ein
Beispielsdialog aufgefilhrt wird. Er soIl den Auszubildenden die
Umsetzung von Lernzielen in ein Wechselgesprach deutlich ma chen.
Dabei bilden die Beitrage des Modells die diskriminativen Reize 105
fur den Stichwortgeber, urn im Handlungsablauf fortzufahren. Aus
okonomischen Grunden haben wir uns in den Dialogen auf lernziel
orientierte Reaktionen beschriinkt."
Delinquenz oder Dissozialitat ist lange als eine Verhaltensstorung
an gesehen worden, die in der Person begriindet liegt und aus der
Person heraus wirkt. Die Institutionen der Gesellschaft bestimmen,
welche Verhaltensweisen -antisozial- und unter Strafe zu stellen
sind. Eine zunehmende Anzahl von Verhaltensweisen wurde so im Laufe
der Geschichte bei gleiehzeitiger Einengung der Freiheit der
Biirger in den Kodex der Kriminalitat aufgenommen, sodaB die Rate
der Kriminalitat und die damit verbundenen Kosten enorm anstiegen
und noch weiter ansteigen. Unsere Gesellschaft war und ist willens,
exorbitante Preise fiir ein ineffizientes Rechtssystem zu zahlen.
Die humanitaren EinfIiisse des 19. und 20. Jahrhunderts fiihrten
zwar zu Reformen des Strafvollzugs, aber das Hauptmittel der
Verhaltens korrektur blieb Strafe in der einen oder anderen Form.
Dies kann natiirlich nieht den gewiinschten Effekt zeigen, wie uns
die Verhaltens wissenschaften seit langem lehren. Der
unterschiedslose oder nieht kontingente Gebrauch von Strafe wird
aus wenigstens drei Griinden ineffektiv bleiben. Erstens wird der
Delinquent riickfallig, weil die Be lohnung bei der Begehung des
Verbrechens eine sofortige angenehme Konsequenz hat (Gesetz der
positiven Verstarkung). Zweitens liegen die negativen Konsequenzen
(Strafe) zu weit in der Zukunft bzw. be steht eine annehmbare
Chance, daB sie iiberhaupt nieht erfolgen (Ge setz der zeitlichen
Kontingenz, nach dem nur baldige Konsequenzen das Verhalten
effektiv andern). Drittens rufen in der Erwartung des Delinquenten
unangemessene StrafmaBnahmen emotionelle Gegenre aktionen gegen die
strafende Autoritat hervor."
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