Mit dem Urteil vom 15.09.2011 entschied der Gerichtshof der
Europaischen Union, dass die Baugenehmigungsbehoerden der
Mitgliedstaaten auch bei gebundenen Entscheidungen das
unionsrechtliche Abstandsgebot aus Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie
2012/18/EU (damals noch Art. 12 Abs. 1 UAbs. 2 der
Vorganger-Richtlinie 96/82/EG) zu berucksichtigen hatten (Rs.
C-53/10, Fall "Mucksch"). Unter Beachtung nationaler Rechtsprechung
behandelt die Autorin Loesungsansatze zur erforderlichen
Integration des Abstandsgebots in das nationale Recht. Sie legt den
Schwerpunkt auf die Klarung des dogmatischen Fundaments der
Rechtsprechung. Diese ergibt zwar im Ergebnis ein schlussiges
System, in welchem Unions- und nationales Recht erfolgreich
ineinander greifen, entlastet aber den nationalen Gesetzgeber nicht
von seiner Umsetzungspflicht.
General
Is the information for this product incomplete, wrong or inappropriate?
Let us know about it.
Does this product have an incorrect or missing image?
Send us a new image.
Is this product missing categories?
Add more categories.
Review This Product
No reviews yet - be the first to create one!