Die Autorin befasst sich mit dem Beschlussmangelrecht in der GmbH;
insbesondere damit, wann ein Beschluss in der GmbH als anfechtbar
oder sogar als nichtig einzuordnen ist. Da sich das
Beschlussmangelrecht der GmbH nicht auf eine Regelung im GmbHG
stutzen lasst, macht dies den Ruckgriff auf andere Vorschriften
erforderlich. Die analoge Anwendung der aktienrechtlichen
Bestimmungen ist hier im Grundsatz allgemein anerkannt. Bei einer
entsprechenden Heranziehung ist jedoch stets die Struktur der GmbH
zu beachten. Die Autorin untersucht anhand einzelner
Fehlertatbestande, inwieweit eine analoge Anwendung des
Aktiengesetzes in Betracht kommt.
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