Diese Abhandlung beleuchtet die im 6. Rundfunkstaatsvertrag in 26
Abs. 2 S. 3 eingefuhrten und im 7. Rundfunkstaatsvertrag geanderten
so genannten Bonusregelungen. Nach einer Einfuhrung in das
Vielfaltsicherungsrecht des Rundfunkstaatsvertrags werden zunachst
die Bonusregelungen dargestellt. Anschliessend werden das
Zusammenspiel mit der Ausstrahlung von Regionalfenstern und
Drittsendezeit sowie die Auswirkungen der Bonusregelungen in der
Praxis untersucht. Die Analyse schliesst mit einer Untersuchung der
Verfassungsmassigkeit und Reformvorschlagen.
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