Im Bereicherungsrecht wird bei der Ruckabwicklung eines nichtigen,
aber vollzogenen Vertrags die unrichtige Zuordnung der
ausgetauschten Vermoegensguter in der Zeit zwischen Leistung und
Ruckabwicklung durch den Nutzungsanspruch gemass 818 Abs. 1, 1.
Var. BGB ausgeglichen. Nach dem Gesetzeswortlaut kann der Ausgleich
durch Herausgabe der konkret erzielten Ertrage (Fruchte) oder durch
Wertersatz fur den Gebrauchsvorteil geschehen. Die Autorin
untersucht, in welchen Fallen eine Ertragsherausgabe zu erfolgen
hat und wie in den ubrigen Fallen der Gebrauchsvorteil zu ersetzen
ist. Sie setzt sich hierbei unter anderem mit den allgemeinen
bereicherungsrechtlichen Themen der Gewinnherausgabe, des
Zuweisungsgehalts von Vermoegensgutern und des objektiven
Wertbegriffs auseinander.
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