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Die Kooperation zwischen Staat und privatem Akteur am Beispiel des Public Private Partnership (German, Paperback)
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Die Kooperation zwischen Staat und privatem Akteur am Beispiel des Public Private Partnership (German, Paperback)
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politische
Theorie und Ideengeschichte, Note: 2,0, Universitat Stuttgart
(Institut fur Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Public
Administration II, 31 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache:
Deutsch, Abstract: Dieses Ereignis spiegelt einen modernen Trend in
der kommunalen Versorgungspolitik der letzten Jahre wider. Seit
Beginn der Privatisierungswelle in den 1990er Jahren veraussert die
offentliche Hand aus Kostengrunden immer mehr ihrer ehemals
hoheitlichen Aufgaben an private Akteure aus der Wirtschaft. Was
heute in der Energieversorgung deutlich sichtbar ist, nimmt auch im
Bereich der Wasserversorgung immer mehr zu. Darin ist auch die
Hoffnung erkennbar, dass sich durch die Privatisierung ein
Wettbewerb auf dem Wassermarkt, ahnlich dem der
Telekommunikationsbranche entwickelt. Dies wurde auch zu einer
Verringerung des Wasserpreises fur die Verbraucher fuhren, womit
zwei Ziele auf einmal erreicht waren: Finanzielle Einsparungen der
offentlichen Hand und Kostensenkungen fur die Bevolkerung. Jedoch
garantiert die Entledigung der Aufgaben durch Privatisierung, noch
keinen gunstigeren Wasserpreis. Vielmehr muss dafur gesorgt werden,
dass die Anbieter dem Wettbewerb ausgesetzt und mogliche,
verbleibende Monopolbereiche uberwacht und reguliert werden. Die
offentliche Hand hat damit zwar die Aufgabe der Wasserversorgung
abgegeben, muss die Versorgung jedoch weiterhin gewahrleisten wofur
der institutionelle Rahmen dementsprechend geregelt werden muss. Es
ist auch zu klaren, ob die offentliche Hand uberhaupt in der Lage
ist, diese Kontrolle zu leisten und wenn ja, unter welchen
Bedingungen dies geschehen kann. Grundsatzlich ist dies nur
machbar, wenn die kommunale Verwaltung uberhaupt die Moglichkeit
hat, die Wasserversorgung als essentielle Daseinsvorsorge an Dritte
abzugeben. Da die Verausserung an Dritte rechtlich machbar ist,
muss geklart werden, in wie weit es der offentlichen Hand weiterhin
moglich sein kan"
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