Im modernen Journalismus werden im zunehmenden Masse inkurzester
Zeit Nachrichtentexte generiert und veroeffentlicht
(sog.automatisierter Journalismus). Der Autor untersucht hierzu
viele ungeklarteoder nicht hinreichend geklarte praxisrelevante
Rechtsfragen. Dabei fokussierter sich auf die rechtliche Einordnung
computergenerierter Nachrichtentexte (insbesondereim Urheberrecht)
und auf die vertraglichen Schuldverhaltnisse zwischen den
amautomatisierten Journalismus beteiligten Akteuren:
Datenlieferant, Computerprogrammhersteller und -anbieter sowie
Medienunternehmen. Einen engenBezug zur Praxis gewinnt der Autor
insbesondere dadurch, dass er dievertragsrechtliche Prufung anhand
von Mustervertragen zweier im Bereich desautomatisierten
Journalismus tatigen Unternehmen vornimmt.
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