Unter Mischlohn versteht die Untersuchung einen Gesamtlohn, der
sich aus einem Festlohnanteil und einem Provisionsanteil
zusammensetzt. UEber den Provisionsanteil ist der Gesamtlohn
teilweise erfolgsabhangig. Es stellt sich die Frage, ob diese
Erfolgsabhangigkeit unter dem Gesichtspunkt einer vom Leitbild des
Arbeitsvertrages abweichenden Entgeltrisikoverteilung auf einen
bestimmten Prozentsatz des Gesamtlohns begrenzt werden muss. Als
Kontrollinstrument dient 307 BGB.
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