Julia M. Koenig untersucht, ob Urlaubsentgelt eher dem
Arbeitsschutz oder dem Entgelt zuzuordnen ist, um daraus
Implikationen fur die Voraussetzung der Erarbeitung ableiten zu
koennen. Die beiden Positionen des Arbeitsschutz- und
Entgeltcharakters des Urlaubs(entgelt)anspruchs scheinen sich
kompromisslos gegenuberzustehen; entweder werden fur die Entstehung
des Anspruchs weitere Voraussetzungen verlangt oder Urlaub - und
der Anspruch auf Vergutung wahrenddessen - entsteht ohne Weiteres
zu Beginn des Arbeits- und Urlaubsjahres. Eine Konformitat der
bisherigen Vorgehensweise in Deutschland mit dem europaischen Recht
kann dabei vor dem Hintergrund einer Vielzahl von Urteilen des EuGH
nicht mehr ohne Weiteres angenommen werden.
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