Die Arbeit untersucht die Regelungen der 217 ff. InsO auf ihren
Reformbedarf, was die Stellung der Gesellschafter im
Insolvenzplanverfahren angeht. Deren vergleichsweise starke
Position ist ihrer wirtschaftlichen Situation unangemessen und kann
sich bei der Sanierung insolventer Gesellschaften als Hemmnis
erweisen. Soll das Planverfahren eine ernstzunehmende Alternative
in der Insolvenz der Gesellschaft sein, scheint ein Abschied von
der gesellschaftsrechtlichen Enthaltsamkeit der InsO unumganglich.
Die Untersuchung legt dar, unter welchen Voraussetzungen sich
Eingriffe in Gesellschafterrechte im Planverfahren rechtfertigen
lassen und zeigt konkrete Loesungsansatze auf. Vor dem Hintergrund
des Regierungsentwurfs zu einem Gesetz zur weiteren Erleichterung
der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist die Problemstellung von
hoechster Aktualitat.
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