Dietmar Schulz analysiert, welche Regelungen, die fur die
Bilanzierung werbender Unternehmen gedacht sind, die sich nicht in
einer Krise befinden, auch zur Feststellung der Uberschuldung
angewandt werden konnen. Er untersucht den Tatbestand der
Uberschuldung, der aus zwei Merkmalen besteht, einem rechnerischen
und einem rechtlichen: der Uberschuldungsbilanz und der Prognose.
Auf der Passivseite der Uberschuldungsbilanz geht er dabei vor
allem auf die Besonderheiten der Behandlung von Ruckstellungen ein.
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