DerAutor untersucht analytisches Potential und normative
Konsequenzen der volkerrechtlichen Konstitutionalisierungslehre.
Anhand der Begriffsgeschichte zeigt er zunachst auf, wie sich der
Verfassungsbegriff aussagekraftig auf das Volkerrecht ubertragen
lasst. Sodann spurt er Vorlaufern und philosophischen Wurzeln nach
und sucht nach neuen Anknupfungspunkten fur
dieKonstitutionalisierungsthese. Vor diesem Hintergrund unterzieht
er die Hierarchisierung und Objektivierung des Volkerrechts sowie
die Bindung von internationalen Organisationen an Menschenrechte
als mogliche Verfassungsmerkmale einer kritischen
Auseinandersetzung. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass
Konstitutionalisierung vor allem ein Prozess des Identitatswandels
und der Selbstverstrickung ist, der Begrundungslasten fur die
juristische Argumentation schafft. Methodisch wird die Genese
konstitutioneller Normen als Bildung allgemeiner Rechtsgrundsatze
in Auseinandersetzung mit konstruktivistischen Ansatzen in den
Internationalen Beziehungen erklart.
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