Mit der im Zuge der letzten Zivilprozessreform einhergehenden
Umgestaltung des Rechtsmittelrechts bot sich fur den Gesetzgeber
die Moeglichkeit zu einer grundlegenden Integration des kontrovers
diskutierten Instituts der ausserordentlichen Beschwerde in das
kodifizierte Recht. Die Frage nach einer Existenzberechtigung
ausserordentlicher Beschwerden auf der Grundlage des veranderten
Zivilprozessrechts bedarf daher einer analytischen Beantwortung.
Eine kritische Auseinandersetzung mit der aktuellen
hoechstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung soll
dabei die Defizite in der Anwendung ausserordentlicher
Rechtsbehelfe darlegen.
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