Deutsche Unternehmen importieren in erheblichem Umfang Waren aus
Entwicklungs- und Schwellenlandern. Teilweise werden diese Waren
unter menschenrechtsbeeintrachtigenden Arbeitsbedingungen
hergestellt. Sofern deutsche Unternehmen durch ihr Geschaftsgebaren
zu den Missstanden beitragen, stellt sich neben der ethischen
Dimension auch die Frage nach ihrer rechtlichen Verantwortung. Kann
(und sollte) ein deutsches Unternehmen fur
Menschenrechtsbeeintrachtigungen seines Zulieferers haften? Welche
Chancen sind einer zivilrechtlichen Klage vor einem deutschen
Gericht und nach deutschem Recht einzuraumen? Trotz aller
rechtlichen und tatsachlichen Hindernisse sieht die Autorin im
Ergebnis aufgrund der mittelbaren Drittwirkung der Menschenrechte
im Zivilrecht durchaus Raum fur Anspruche.
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