Kirchliche Hochschulen unterliegen als Bildungseinrichtungen in
nicht-staatlicher Tragerschaft sowohl kirchlichen als auch
staatlichen Regelungen. Auch fur theologische Fakultaten an
staatlichen Hochschulen sind neben den staatlichen auch kirchliche
Regelwerke einschlagig. Der Band erlautert in zwei Beitragen
Begriff und Wesen der kirchlichen, vor allem der katholischen
Hochschulen und ordnet sie in das staatliche sowie kirchliche
Normengeflecht ein. Dabei befasst sich Rufner mit dem Verhaltnis
der kirchlichen Hochschulen zum staatlichen Hochschulrecht, wahrend
der Schwerpunkt des Beitrags von Rhode auf dem kirchlichen Recht,
hier dem Recht der katholischen Kirche, liegt. Grundlage der
Beitrage sind die Referate der Autoren, die sie im Rahmen eines
Symposions zu Ehren des renommierten Kirchenrechtlers und
langjahrigen Herausgebers der Entscheidungssammlung "KirchE" Prof.
Dr. Manfred Baldus, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D., im
Marz 2010 gehalten haben.
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