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Die Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwalte im Medizinrecht e. V. wurde 1986 von Rechtsanwalten gegrundet mit dem Ziel, Mitglieder auf medizinischem und medizinrechtlichem Gebiet weiterzubilden, an der Weiterentwicklung des Rechtsgebiets mitzuwirken und oeffentlich u. a. fur eine Verbesserung des Arzt-Patienten-Verhaltnisses einzutreten. Die Festschrift, die zum 25-jahrigen Jubilaum der Arbeitsgemeinschaft herausgegeben wird, enthalt Beitrage namhafter Autoren zum Thema Arzthaftungsrecht.
Die Delegation und Substitution arztlicher Leistungen ist taglich geubte klinische Praxis. Dabei ist die Diskussion, was uberhaupt aus arztlicher Sicht delegierbar ist und welche Leistungen originar arztliche Aufgaben bleiben, nicht abgeschlossen. Das Thema hat medizinische, medizinrechtliche, berufspolitische und oekonomische Relevanz. Dennoch fehlen klare rechtliche Vorgaben und Regelungen; auch aus medizinischer/pflegerischer Sicht wird diskutiert, was genau originare arztliche Aufgabe ist und in den Kernbereich arztlicher Leistungen fallt. Die Referate und die Diskussionen beim Koelner Symposium geben den Stand der derzeitigen Rechtslage wieder und fassen die derzeit vertretenen Meinungen zusammen.
Die Internationalisierung bzw. die Europ isierung macht auch vor dem Arzthaftungsrecht nicht halt. Ob es um die Behandlung eines Urlaubers geht oder um sch nheitschirurgische Eingriffe im Ausland, in all diesen Situationen werden mehrere Rechtsordnungen ber hrt. Die Frage, welches Recht anzuwenden ist, beantwortet das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht. Die Beitr ge des XX. K lner Symposiums der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanw lte im Medizinrecht e. V. zeigen die verschiedenen Anforderungen der europ ischen Arzthaftung auf.
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