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CSR und Recht, das hat scheinbar wenig miteinander zu tun. CSR soll gemeinhin dort beginnen, wo Compliance aufhoert. Denn es gehe nicht um die Einhaltung zwingender gesetzlicher Anforderungen, sondern um die freiwillige UEbernahme weitergehender sozialer und oekologischer Verantwortung. Der Band "CSR und Recht" beschreibt spezifisch fur massgebliche Rechtsgebiete, wie zwingendes Recht, Soft Law, unternehmerische und gesellschaftliche Verantwortung zusammenspielen. Denn eine genauere Betrachtung eroeffnet eine spannende Gratwanderung. Viele nationale Rechtsnormen bezwecken von vornherein den Schutz des Gemeinwohls, z.B. im Umweltrecht. Allerdings unterscheiden sich die nationalen CSR-Mindeststandards weltweit stark. Internationale CSR-Regelwerke haben rein freiwilligen Charakter. Den Unternehmen bleibt mithin weiter Spielraum bei der Ausgestaltung "ihrer" CSR. OEkonomische, oekologische und soziale Erwagungen uberlagern sich dabei zunehmend. Gemeinwohlinteressen dienende Geschaftsmodelle, nachhaltige Produktion, Rohstoffverfugbarkeit, OEffentlichkeitsbild, Betriebsklima etc. wirken mehrdimensional und pragen zugleich das unternehmerische Ermessen des Managements. Sie erlangen so - mittelbar - auch rechtliche Bedeutung.
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