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Public Private Partnerships (PPPs) erfreuen sich in Deutschland wachsender Beliebtheit. Im Rahmen dieser Arbeit wird unter Berucksichtigung kameralistischer und doppischer Haushaltsfuhrung betrachtet, ob die aus ihnen resultierenden Verbindlichkeiten in den oeffentlichen Haushalten ausreichend transparent dargestellt werden und ob PPPs in Widerspruch zu den Verschuldungsregeln nach Art. 115 GG, Maastricht und der neuen Schuldenbremse stehen. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die transparente Darstellung der Verbindlichkeiten zwar leidet, aus schuldenrechtlicher Sicht allerdings nichts gegen die Durchfuhrung von PPPs einzuwenden ist. Denn schliesslich ergeben sich Anlasse zur Kritik aus aufgezeigten Schwachen des Haushalts- und Verschuldungsrechts, welche allerdings nicht zur Argumentation gegen die Durchfuhrung von PPPs herangezogen werden sollten, wenn diese dazu dienen, oeffentliche Leistungen wirtschaftlicher zu erbringen.
Zum 01.01.2005 muss der Gesetzgeber einen Konflikt beilegen, der seit nunmehr 50 Jahren besteht und seit uber 20 Jahren das Bundesverfassungsgericht beschaftigt. Das hierzu notwendige Gesetz soll Gleichheit bei der Besteuerung der Altersvorsorge von Beamten und gesetzlich Rentenversicherten herbeifuhren. Die Arbeit nahert sich der Reformaufgabe sowohl aus juristischer wie aus volkswirtschaftlicher Sicht. Den Schwerpunkt bildet die Entwicklung eines deterministischen, mikrooekonomischen Gruppensimulationsmodells. Gestutzt auf Einkommensverlaufsschatzungen werden die Verteilungswirkungen des Gesetzesentwurfes offen gelegt. Die ausgearbeitete Alternative verdeutlicht, wie eine UEberhoehung der Steuerbelastung von Zwischengenerationen sowie Doppelbesteuerung vermieden werden kann.
Welchen Einfluss haben nicht-marktliche Tatigkeiten wie Schwarzarbeit, Haushaltsproduktion und Ehrenamt auf den materiellen Wohlstand und die personelle Einkommensverteilung in Deutschland? Die Autorin widmet sich dieser zentralen sozialpolitischen Fragestellung, indem sie sowohl den zeitlichen als auch den monetaren Umfang dieser drei nicht-marktlichen Tatigkeiten bestimmt. Erganzend analysiert sie diese in Abhangigkeit von soziodemographischen Merkmalen wie dem Geschlecht, Alter oder Haushaltstyp. Neu ist dabei die systematische Erfassung und Bewertung der Arbeitsleistung, die zur Erbringung dieser Tatigkeiten erforderlich ist, sowie deren Einfluss auf den materiellen Wohlstand und die personelle Einkommensverteilung.
Namhafte Autoren aus Wissenschaft und Praxis erlautern das System der Alterssicherung und geben fur die Beratung im Steuerrecht wertvolle Hinweise. Das Werk bundelt die wichtigsten Informationen in einem kompakten Band. Ein "Muss" fur jeden Berater, der nicht nur namhafte Autoren, sondern auch einen schnellen und fundierten Zugriff zum Thema sucht.
Elisabeth Heinemann erarbeitet sowohl die theoretischen Grundlagen einer menschbezogenen, rechnerunterstutzten Informationsverarbeitung als auch eine Wissenschaftstheorie, welche die Methodologie zur Entwicklung interaktiver (Mensch-Maschine-)Anwendungssysteme liefert."
In den zuruckliegenden Jahrzehnten stellten der Bund und die 16 Bundeslander in grosser Anzahl Beamte ein. Ausreichende Rucklagen fur zukunftige Versorgungsausgaben wurden aber nicht gebildet. Aufgrund des Altersaufbaus der Beamtenpopulation werden die kohortenstarken Jahrgange in naher Zukunft in den Ruhestand eintreten, was zu einem deutlichen Anstieg der Ausgaben fur Ruhegehalter, Beihilfe und Hinterbliebenenversorgung fuhren wird. Im Kontext der neuen Schuldenregeln wird die Finanzierung dieser schwebenden Versorgungszusagen insbesondere die Bundeslander vor erhebliche Schwierigkeiten stellen. Die Arbeit analysiert die seit 1999 zaghaft erfolgte Rucklagenbildung, erstellt eine Ausgabenprojektion differenziert nach den einzelnen Versorgungsarten und diskutiert moegliche Reformszenarien.
Das vorliegende Gutachten wurde im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e. V. erstellt. Es untersucht ausfuhrlich unter oekonomischen und versicherungsmathematischen Gesichtspunkten die Finanzierung der Altersversorgung im oeffentlichen Dienst. Die Analysen gehen dabei von den gegebenen Versorgungsregelungen aus und konzentrieren sich auf den kommunalen und kirchlichen Bereich. Somit sind etwaige AEnderungen der Versorgungsregelungen selbst sowie die Versorgungssysteme des Bundes und der Lander nicht Gegenstand der Untersuchung. Das Gutachten liefert - notwendigerweise allgemein gehaltene - Vorschlage den wachsenden Finanzierungsschwierigkeiten der Versorgungseinrichtungen des oeffentlichen Dienstes zu begegnen.
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