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Das Konzept des Allgemeinen Teils des Privatrechts ist ein Beispiel fur die Innovationskraft der Rechtswissenschaft des 18. und 19. Jahrhunderts. Fur die Gegenwart fragt sich, ob eine vergleichbare Innovation in einer Ersetzung des Allgemeinen Teils durch neue systematische Schoepfungen der digitalen AEra bestehen koennte. Die in diesem Band gesammelten Aufsatze arbeiten heraus, dass bei der Suche nach einer innovativen Alternative zum Allgemeinen Teil mindestens drei Aspekte der Rechtserfahrung nicht ubergangen werden durfen: die historische Verwurzelung der Begriffe und Institute; die Frage, inwieweit die Rechtswissenschaft Elemente anderer Wissenschaften verwerten kann; die innere Verbindung der Verallgemeinerungsmodelle zum Rechtstoff mit den Grundlagen juristischer Methode.
Der Band versammelt die Ergebnisse des DAAD-Heidelberg-Programms, welches seit 2010 junge Dozenten der Rechtswissenschaft aus aller Welt zu freier Forschung zusammenfuhrte. Aktuelles Thema ist das UEberschneidungsfeld von Zivilprozessrecht und Rechtsgeschichte. Die Beitrage dokumentieren zugleich die Lebendigkeit des Wissenschaftsaustauschs zwischen Italien, Chile und Deutschland.
Ist der Allgemeine Teil ein "deutscher Sonderweg", wie oft behauptet? Das sicher nicht, wie die kreative Rezeption dieser Figur etwa im polnischen und portugiesischsprachigen Rechtsraum, in Griechenland und in Ostasien beweist. Er ist aber auch nicht das internationale Standardmodell. Das gibt Anlass zu der Frage, was ein Allgemeiner Teil nach rechtsvergleichender und rechts-geschichtlicher Erfahrung ist und was er leisten kann - auch in der europaischen Rechtsvereinheitlichung. Sie wird in diesem Tagungsband, dem Ergebnis zweier deutsch-polnisch-lusitanischer Konferenzen, sowohl ubergreifend als auch hinsichtlich ausgewahlter Institute ausgeleuchtet. Zusammenfassungen in polnischer, portugiesischer und englischer Sprache sind vorhanden.
Das Handbuch des Römischen Privatrechts gilt dem römischen Privat- und Zivilprozessrecht von den ältesten römischen Rechtsquellen bis zur Zeit Justinians. Erstmals seit fünfzig Jahren erfolgt eine umfassende Darstellung auf der Höhe des aktuellen Forschungsstandes. Das Werk bietet sachkundige Orientierung angesichts der Vielzahl der Forschungsgegenstände und der stetig reicher werdenden Sekundärliteratur. Es dient auch Althistorikern, Klassischen Philologen, anderen Geisteswissenschaftlern und Vertretern des geltenden Rechts als Nachschlagewerk und erhebt den Anspruch, ein Bezugspunkt der internationalen römisch-rechtlichen Forschung zu sein. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt auf der Diskussion der spätrepublikanischen und kaiserzeitlichen römischen Jurisprudenz, wobei eine intensive Bezugnahme auf den Prozess erfolgt. Die juristische Papyrologie und Epigraphik sind ebenso berücksichtigt wie die provinziale Rechtspraxis. Das Handbuch erscheint in 2 Bänden und wird nur geschlossen abgegeben.
The privately written joint will is associated with multiple problems starting from its formulation and interpretation and its commitment to reciprocal provisions, and has thus continued to be a source of extensive new case law in recent years. These legal decisions have been incorporated into the new commentary.
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