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Der europaische Gesetzgeber hat mit der Umsetzung der
Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG das Informationsmodell als
wesentliches Instrument des Verbraucherschutzes im
Verbraucherkreditrecht verankert. Neben einem umfangreichen Katalog
vorvertraglicher Informationspflichten wurde in diesem Zusammenhang
erstmals auch eine sog. Erlauterungspflicht des Kreditgebers
eingefuhrt. Die Arbeit befasst sich zunachst mit den bereits nach
alter Rechtslage bestehenden Informationspflichten des
Darlehensgebers. Die einzelnen AEnderungen durch die
Verbraucherkreditrichtlinie werden sowohl auf europaischer als auch
nationaler Ebene umfassend erlautert. Zudem befasst sich die Arbeit
mit den verschiedenen Konstellationen, in denen ein
Schadensersatzanspruch des Verbrauchers aufgrund einer Verletzung
der vorvertraglichen Informationspflichten durch den Darlehensgeber
in Betracht kommt.
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