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Der Kindesunterhalt ist nach aktueller Rechtslage im Namen des
betreuenden Elternteils als gesetzlicher Verfahrensstandschafter
geltend zu machen, soweit die Eltern miteinander verheiratet sind.
Sind die Kindeseltern nicht verheiratet, so ist die Geltendmachung
des Kindesunterhalts nur im Namen des Kindes zulassig. Der Autor
greift die Frage auf, ob diese Ungleichbehandlung von ehelichen und
unehelichen Kindern gerechtfertigt ist. Hierbei geht er auf die mit
der gesetzlichen Verfahrensstandschaft verbundenen Probleme
materiell-, verfahrens-, vollstreckungs- sowie standesrechtlicher
Art ein. Unter Bezugnahme auf den Sinn und Zweck der gesetzlichen
Verfahrensstandschaft prasentiert der Autor Reformvorschlage zur
Gestaltung einer verfassungsgemassen und praxisorientierten
Gesetzeslage.
Das Gesetz mit dem eindringlichen Namen "Gesetz zur Bekampfung von
Kinderehen" wurde seit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens
kritisiert. Diese Publikation setzt sich mit der gesetzlichen
Neuregelung und der daran geausserten Kritik auseinander und
untersucht im Einzelnen die Auswirkungen auf das Familien- und
Erbrecht in nationalen und internationalen Sachverhalten. Zudem
wird die Verfassungsmassigkeit des Gesetzes bearbeitet und ein
eigener Gesetzesentwurf unterbreitet.
Das Buch befasst sich mit einem Teilbereich der Rechtsnachfolge in
Familienunternehmen. Das Bestimmungsvermachtnis gibt dem Erblasser
die Moeglichkeit, in seinem Testament einen Kreis von
Vermachtnisnehmern zu benennen und die endgultige Bestimmung des
Vermachtnisnehmers und Unternehmensnachfolgers nach seinem Tod auf
einen Dritten zu ubertragen. Auf diese Weise erlangt der Erblasser
die Moeglichkeit, dass auch nach dem Erbfall eintretende Umstande
bei der Rechtsnachfolge in das Unternehmen Berucksichtigung finden
koennen. Im Zentrum der Untersuchung steht die Frage, welche Rechte
das Bestimmungsvermachtnis den beteiligten Personen vermittelt und
wie der Erblasser durch eine gezielte Testamentsgestaltung Einfluss
auf die jeweiligen Rechtspositionen nehmen kann, um eine moeglichst
sachgerechte Nachfolgeplanung sicher zu stellen.
Die Untersuchung befasst sich mit dem sehr praxisrelevanten
Schnittstellenbereich: die Stellung des Minderjahrigen im Erbrecht.
Im Rahmen der Untersuchung konkretisiert die Autorin zunachst den
Begriff des "lediglich rechtlichen Vorteils" ( 107 BGB) und
ubertragt ihn auf die Vermachtnisannahme und -ausschlagung. Ist der
Vermachtnisnehmer zugleich pflichtteilberechtigt, setzt der Erbe
ihm eine Frist zur Erklarung uber die Annahme und lasst der
Vermachtnisnehmer die Frist verstreichen, gilt das Vermachtnis als
ausgeschlagen ( 2307 Abs. 2 BGB): Hier stellt sich die Frage, wie
der Minderjahrigenschutz verwirklicht werden kann. Im Hinblick auf
die gesetzliche Vertretung wird bei der Erfullung von
Vermachtnissen das Selbstkontrahierungsverbot relevant und die
Autorin hinterfragt die weiteren Schutzmechanismen der
Erganzungspflegschaft und familiengerichtlichen Genehmigung.
Der Band behandelt die gegenwartige Diskussion uber eine Reform des
Erbrechts in der VR China. Schon allein aufgrund der Sprachbarriere
ist es fur den deutschen Juristen schwer, hier Einblick zu
gewinnen. Auch sind die wenigsten mit dem chinesischen Recht
vertraut. Die einzelnen Beitrage des Buches gehen neben einem
UEberblick zum chinesischen Privatrecht auf wichtige Eckpunkte
einer chinesischen Erbrechtsreform ein und betrachten die
Entwicklung aus rechtslinguistischer und rechtsterminologischer
Sicht. Dabei wird auch das deutsche Erbrecht rechtsvergleichend mit
einbezogen. Der Anhang enthalt UEbersetzungen wichtiger
Rechtstexte, insbesondere der chinesischen Reformentwurfe fur ein
neues Erbrecht.
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