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Alî Abd ar-Râziqs Werk Der Islam und die Grundlagen der
Herrschaft gehört zu den Schriften muslimischer Autoren des
frühen 20. Jahrhunderts, die den Diskurs um das Verhältnis von
Staat und Politik im Islam wesentlich mitgeprägt haben. Der
Verfasser, selbst Azhar-Gelehrter und Richter am Islamischen
Gericht von al-Mansûra (Ägypten), begründet aus der islamischen
Tradition heraus die politische Verankerung des Kalifats und der
Kalifen. Das Kalifat verliert damit seinen religiösen Schein und
wird zur einfachen Herrschaftsform. Diese Theorie wirkte zunächst
schockierend auf viele Muslime und auf die Mehrheit der islamischen
Rechts- und Religionsgelehrten. Alî Abd ar-Râziq verlor alle
Ämter, sein Buch wurde auf den Index gesetzt. Auch in den
aktuellen Auseinandersetzungen innerhalb und außerhalb der
islamischen Welt um Demokratie und Menschenrechte vermittelt das
Werk bis heute interessante Ansatzpunkte.
Dieser, von der "Gesellschaft fur Arabisches und Islamisches Recht
e.V." veroeffentlichte Band, umfasst Beitrage, die auf der Tagung
der Gesellschaft 2006 in Koeln gehalten wurden. Der erste
Themenschwerpunkt behandelt das Internationale Privatrecht unter
besonderer Berucksichtigung der arabischen Welt. Dabei werden
Probleme des deutschen ordre public in Bezug auf das islamische
Erbrecht und konkrete Rechtsfragen im Libanon und in den
Vereinigten Arabischen Emiraten untersucht. Der zweite Schwerpunkt
widmet sich der Neugestaltung des Zivil-, Wirtschafts- und
Familienrechts der Vereinigten Arabischen Emirate. Neben
rechtstheoretischen Ausfuhrungen wird auf praktische Fragen im
Handelsrecht mit den Vereinigten Arabischen Emiraten eingegangen.
Rechtsvergleichende Betrachtungen bilden dabei eine wichtige
Methode, um Veranderungen, Probleme und Hemmnisse zu beschreiben.
Der von der "Gesellschaft fur Arabisches und Islamisches Recht"
(GAIR) veroeffentlichte Band ging aus der Jahrestagung der
Gesellschaft im Oktober 2016 in Freiburg am Max-Planck-Institut fur
auslandisches und internationales Strafrecht hervor. Die Vortrage
liegen nun erganzt um zwei weitere, themenrelevante Beitrage
publiziert vor. Die Artikel beschaftigen sich schwerpunktmassig mit
dem islamischen Strafrecht im Iran und in Pakistan, vor allem mit
Bezug zum Religionsstrafrecht (Lasterung und Schmahung von als
geheiligt geltenden Personen oder Gegenstanden) und
Sexualstrafrecht (Ehebruch, Homosexualitat und Vergewaltigung).
Hinzu kommen Untersuchungen zu Strafzwecken im schi'itischen
Strafrecht, zur Auslegung der Scharia im Islamischen Staat (IS) und
zur Iranischen Rechtsanwaltskammer.
Der agyptische Jurist Muhammad Qadri Pasha (gest. 1886) erstellte
Ende des 19. Jh. nach den Kodifikationen zum islamischen
Familienrecht und zum islamischen Zivilrecht auch eine solche zum
Recht der Religioesen Stiftung (waqf) auf hanafitischer Grundlage.
Er orientierte sich dabei vor allem an den klassischen islamischen
Rechtswerken und Fatwa-Sammlungen. Nach dem Muster europaischer
Gesetzeswerke untergliederte der Autor das Sachgebiet in einzelne
Kapitel und Abschnitte. Damit schuf er ein wichtiges Referenzwerk,
welches nach seinem Tode erstmals 1894 in Kairo im Druck erschien.
Qadri Pasha nutzte verschiedene Methoden der hanafitischen Lehre,
um den Rechtstext an die existierenden gesellschaftlichen
Bedingungen und Herausforderungen anzupassen. Die in der Folgezeit
veroeffentlichten Gesetze der arabischen Lander zur Religioesen
Stiftung konnten auf den Text zuruckgreifen. Dabei ging und geht es
vor allem um eine zeitgemasse Verwaltung und gewinnbringende
Nutzung von gestifteten Immobilien. Die kommentierte UEbersetzung
folgt dem arabischen Original.
Der Band ist dem Initiator und Ideengeber der Gesellschaft fur
Arabisches und Islamisches Recht, Professor Dr. Hilmar Kruger,
gewidmet. Er enthalt Aufsatze, die auf der Jahrestagung des Vereins
am 17. und 18. Oktober 2014 in Leipzig gehalten wurden. Zum einen
werden Themen, die sich mit der Rolle des Islamischen Rechts in den
Rechtsordnungen der modernen arabischen Welt befassen, behandelt.
Zum anderen beschaftigen sich die Autoren dieses Buches mit den
spezifischen rechtlichen Verhaltnissen, so in AEgypten und in den
arabischen Golflandern. Der Band wendet sich sowohl an Juristen,
die sich mit der arabischen Welt praktisch oder theoretisch
befassen, als auch an Orientalisten und Islamwissenschaftler, die
an rechtlichen Entwicklungen und moeglichen rechtlichen
Perspektiven der arabischen Lander interessiert sind. Es werden
daruber hinaus Fragen der rechtlichen Beziehungen zwischen
arabischen Landern und Europa eroertert.
Heinrich Leberecht Fleischer, 1801 im sachsischen Schandau geboren,
gilt als einer der bedeutendsten Orientalisten seiner Zeit. Nach
seinem Aufenthalt in Paris, wo er mit herausragenden Gelehrten
seines Faches wie Silvestre de Sacy einen engen Kontakt pflegte,
wurde er 1835 zum Professor fur Orientalische Philologie an der
Leipziger Universitat ernannt. Er veroeffentlichte zahlreiche
Schriften und UEbersetzungen, so einen zweibandigen Korankommentar
von al-Baidawi. Unter seiner Leitung wurde die Leipziger
Orientalistik wegweisend in Deutschland und Europa. Seine
zahlreichen Schuler aus dem In- und Ausland setzten sein Werk in
unterschiedlicher Weise fort. Fleischer war daruber hinaus ein
glanzender Wissenschaftsorganisator. So wurde er zum Spiritus
Rector der Deutschen Morgenlandischen Gesellschaft. Mit Hilfe des
preussischen Konsuls in Damaskus, Johann Gottfried Wetzstein,
gelang es ihm 1853, die so genannte Refaiya-Bibliothek nach Leipzig
zu holen. Fleischer starb im Jahr 1888.
Auf der Grundlage der hanafitischen Rechtsliteratur erstellte der
agyptische Jurist Muhammad Qadri Pasha eine zivilrechtliche
Kodifikation, die erstmals im Jahre 1891 in AEgypten aus seinem
Nachlass veroeffentlicht wurde. Nach dem Muster der osmanischen
Mecelle formulierte Qadri Pasha einen Rechtstext, der schuld-,
sachen- und verfahrensrechtliche Bestimmungen enthalt. Fur die neu
gebildeten Rechtsschulen des Landes diente die Kodifikation als
Orientierung hinsichtlich des islamischen Zivilrechts. Die spateren
Zivilgesetzbucher einiger arabischer Lander wie AEgypten, Jordanien
und Irak beziehen sich in einzelnen Regelungen auf den Text. Auch
ausserhalb der arabischen Welt wurde das Gesetzbuch eine wichtige
Referenzquelle fur das islamische Zivilrecht. Die UEbersetzung
folgt der ursprunglichen arabischen Textvorlage. In den Kommentaren
und Erlauterungen werden sowohl die islamisch-rechtlichen Begriffe
als auch die Besonderheiten der rechtlichen Systematik
herausgearbeitet.
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