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Alî Abd ar-Râziqs Werk Der Islam und die Grundlagen der Herrschaft gehört zu den Schriften muslimischer Autoren des frühen 20. Jahrhunderts, die den Diskurs um das Verhältnis von Staat und Politik im Islam wesentlich mitgeprägt haben. Der Verfasser, selbst Azhar-Gelehrter und Richter am Islamischen Gericht von al-Mansûra (Ägypten), begründet aus der islamischen Tradition heraus die politische Verankerung des Kalifats und der Kalifen. Das Kalifat verliert damit seinen religiösen Schein und wird zur einfachen Herrschaftsform. Diese Theorie wirkte zunächst schockierend auf viele Muslime und auf die Mehrheit der islamischen Rechts- und Religionsgelehrten. Alî Abd ar-Râziq verlor alle Ämter, sein Buch wurde auf den Index gesetzt. Auch in den aktuellen Auseinandersetzungen innerhalb und außerhalb der islamischen Welt um Demokratie und Menschenrechte vermittelt das Werk bis heute interessante Ansatzpunkte.
Dieser, von der "Gesellschaft fur Arabisches und Islamisches Recht e.V." veroeffentlichte Band, umfasst Beitrage, die auf der Tagung der Gesellschaft 2006 in Koeln gehalten wurden. Der erste Themenschwerpunkt behandelt das Internationale Privatrecht unter besonderer Berucksichtigung der arabischen Welt. Dabei werden Probleme des deutschen ordre public in Bezug auf das islamische Erbrecht und konkrete Rechtsfragen im Libanon und in den Vereinigten Arabischen Emiraten untersucht. Der zweite Schwerpunkt widmet sich der Neugestaltung des Zivil-, Wirtschafts- und Familienrechts der Vereinigten Arabischen Emirate. Neben rechtstheoretischen Ausfuhrungen wird auf praktische Fragen im Handelsrecht mit den Vereinigten Arabischen Emiraten eingegangen. Rechtsvergleichende Betrachtungen bilden dabei eine wichtige Methode, um Veranderungen, Probleme und Hemmnisse zu beschreiben.
Der von der "Gesellschaft fur Arabisches und Islamisches Recht" (GAIR) veroeffentlichte Band ging aus der Jahrestagung der Gesellschaft im Oktober 2016 in Freiburg am Max-Planck-Institut fur auslandisches und internationales Strafrecht hervor. Die Vortrage liegen nun erganzt um zwei weitere, themenrelevante Beitrage publiziert vor. Die Artikel beschaftigen sich schwerpunktmassig mit dem islamischen Strafrecht im Iran und in Pakistan, vor allem mit Bezug zum Religionsstrafrecht (Lasterung und Schmahung von als geheiligt geltenden Personen oder Gegenstanden) und Sexualstrafrecht (Ehebruch, Homosexualitat und Vergewaltigung). Hinzu kommen Untersuchungen zu Strafzwecken im schi'itischen Strafrecht, zur Auslegung der Scharia im Islamischen Staat (IS) und zur Iranischen Rechtsanwaltskammer.
Auf der Grundlage der hanafitischen Rechtsliteratur erstellte der agyptische Jurist Muhammad Qadri Pasha eine zivilrechtliche Kodifikation, die erstmals im Jahre 1891 in AEgypten aus seinem Nachlass veroeffentlicht wurde. Nach dem Muster der osmanischen Mecelle formulierte Qadri Pasha einen Rechtstext, der schuld-, sachen- und verfahrensrechtliche Bestimmungen enthalt. Fur die neu gebildeten Rechtsschulen des Landes diente die Kodifikation als Orientierung hinsichtlich des islamischen Zivilrechts. Die spateren Zivilgesetzbucher einiger arabischer Lander wie AEgypten, Jordanien und Irak beziehen sich in einzelnen Regelungen auf den Text. Auch ausserhalb der arabischen Welt wurde das Gesetzbuch eine wichtige Referenzquelle fur das islamische Zivilrecht. Die UEbersetzung folgt der ursprunglichen arabischen Textvorlage. In den Kommentaren und Erlauterungen werden sowohl die islamisch-rechtlichen Begriffe als auch die Besonderheiten der rechtlichen Systematik herausgearbeitet.
Der Band ist dem Initiator und Ideengeber der Gesellschaft fur Arabisches und Islamisches Recht, Professor Dr. Hilmar Kruger, gewidmet. Er enthalt Aufsatze, die auf der Jahrestagung des Vereins am 17. und 18. Oktober 2014 in Leipzig gehalten wurden. Zum einen werden Themen, die sich mit der Rolle des Islamischen Rechts in den Rechtsordnungen der modernen arabischen Welt befassen, behandelt. Zum anderen beschaftigen sich die Autoren dieses Buches mit den spezifischen rechtlichen Verhaltnissen, so in AEgypten und in den arabischen Golflandern. Der Band wendet sich sowohl an Juristen, die sich mit der arabischen Welt praktisch oder theoretisch befassen, als auch an Orientalisten und Islamwissenschaftler, die an rechtlichen Entwicklungen und moeglichen rechtlichen Perspektiven der arabischen Lander interessiert sind. Es werden daruber hinaus Fragen der rechtlichen Beziehungen zwischen arabischen Landern und Europa eroertert.
Der agyptische Jurist Muhammad Qadri Pasha (gest. 1886) erstellte Ende des 19. Jh. nach den Kodifikationen zum islamischen Familienrecht und zum islamischen Zivilrecht auch eine solche zum Recht der Religioesen Stiftung (waqf) auf hanafitischer Grundlage. Er orientierte sich dabei vor allem an den klassischen islamischen Rechtswerken und Fatwa-Sammlungen. Nach dem Muster europaischer Gesetzeswerke untergliederte der Autor das Sachgebiet in einzelne Kapitel und Abschnitte. Damit schuf er ein wichtiges Referenzwerk, welches nach seinem Tode erstmals 1894 in Kairo im Druck erschien. Qadri Pasha nutzte verschiedene Methoden der hanafitischen Lehre, um den Rechtstext an die existierenden gesellschaftlichen Bedingungen und Herausforderungen anzupassen. Die in der Folgezeit veroeffentlichten Gesetze der arabischen Lander zur Religioesen Stiftung konnten auf den Text zuruckgreifen. Dabei ging und geht es vor allem um eine zeitgemasse Verwaltung und gewinnbringende Nutzung von gestifteten Immobilien. Die kommentierte UEbersetzung folgt dem arabischen Original.
Heinrich Leberecht Fleischer, 1801 im sachsischen Schandau geboren, gilt als einer der bedeutendsten Orientalisten seiner Zeit. Nach seinem Aufenthalt in Paris, wo er mit herausragenden Gelehrten seines Faches wie Silvestre de Sacy einen engen Kontakt pflegte, wurde er 1835 zum Professor fur Orientalische Philologie an der Leipziger Universitat ernannt. Er veroeffentlichte zahlreiche Schriften und UEbersetzungen, so einen zweibandigen Korankommentar von al-Baidawi. Unter seiner Leitung wurde die Leipziger Orientalistik wegweisend in Deutschland und Europa. Seine zahlreichen Schuler aus dem In- und Ausland setzten sein Werk in unterschiedlicher Weise fort. Fleischer war daruber hinaus ein glanzender Wissenschaftsorganisator. So wurde er zum Spiritus Rector der Deutschen Morgenlandischen Gesellschaft. Mit Hilfe des preussischen Konsuls in Damaskus, Johann Gottfried Wetzstein, gelang es ihm 1853, die so genannte Refaiya-Bibliothek nach Leipzig zu holen. Fleischer starb im Jahr 1888.
Der agyptische Jurist Muhammad Qadri Pasha (gestorben 1886) veroeffentlichte im Jahre 1875 erstmalig in der islamischen Welt eine nach westlichem Muster erstellte Kodifikation des islamischen Familien-, Personen- und Erbrechts. Aufgrund seiner rechtlichen und sprachlichen Fahigkeiten legte er ein detailliertes Gesetz vor, welches sich ausschliesslich an den Bestimmungen der hanafitischen Rechtsschule orientierte. Die Umgestaltung des agyptischen Gerichtssystems Ende des 19. Jahrhunderts, aber auch der Informationsbedarf europaischer Lander liessen diese Kodifikation zu einer wichtigen Quelle fur rechtliche Entscheidungen in AEgypten und im Maschrek, aber auch in Bezug auf Muslime in Europa werden. Bis heute wird der Rechtstext zu Rate gezogen, wenn es um Rechtslucken und rechtliche Interpretationen zum Personalstatut arabischer Lander geht. Zudem diente und dient der Text als Grundlage fur derartige Gesetze in vielen islamischen Staaten. Die UEbersetzung der Qadri-Pasha-Kodifikation basiert auf der ursprunglichen arabischen Textvorlage.
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