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Was hat Liebe mit Recht zu tun? Was ist ein Sackmann? Wozu diente
ein Reibnagel? Diese und tausende andere Fragen beantwortet das
Deutsche Rechtswörterbuch. Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW)
ist ein nützliches Instrument für (fast) jeden historisch
arbeitenden Wissenschaftler. Erfasst es doch weit über das enge
Korsett seines Namens hinaus die gesamte ältere deutsche Sprache,
soweit sie in weiterem Sinne rechtliche Relevanz hat. Das DRW
enthält somit neben juristischen Fachbegriffen alle Wörter der
Alltagssprache, sofern sie in rechtlichen Kontexten auftreten. So
wird beispielsweise das Adjektiv nackt behandelt aufgrund seiner
rechtsrelevanten Bedeutung als Indiz für einen Ehebruch. Ob dies
nun der Müller ist, der Reichserbkammertürhüter oder der Sautter
(Schneider): Bekannte und unbekannte Berufe, Ämter und
Dienstbezeichnungen werden angeführt, sobald sich ein rechtlicher
Kontext belegen lässt. Die Wörter werden in ihren
unterschiedlichsten Bedeutungen erklärt, Beispiele für ihre
Verwendung unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten
aufgelistet. Das bearbeitete Quellencorpus reicht hierbei vom
Beginn der schriftlichen Ãœberlieferung im 6. Jahrhundert bis etwa
1800. Der Begriff Deutsch wird zudem weit gefasst; nach der Theorie
des 19. Jahrhunderts, in dem das DRW konzipiert wurde, diente er
als Oberbegriff für die gesamte westgermanische Sprachfamilie, so
dass selbst die friesische, niederländische, altsächsische und
angelsächsische noch der deutschen sprache in engerm sinn zufallen
, wie Jacob Grimm 1854 definiert hat. Längst haben daher neben den
Rechtshistorikern die Sprachwissenschaftler das DRW als wichtige
Informationsquelle für sich entdeckt. Aber auch für quellennah
arbeitende Historiker, Kunsthistoriker, Religionshistoriker und
Archivare ist das DRW ein vielfach gebrauchtes Hilfsmittel.
Obgleich primär der Rechtsgeschichte verhaftet, war das Deutsche
Rechtswörterbuch von Anfang an interdisziplinär aufgestellt. Der
Gründungs
Three innovatory concepts in computer-aided lexicography are the
subject of this collection of articles: (1) hypertext/hypermedia as
a new form of organizing lexical knowledge, (2) the Internet as a
publication medium for lexicographic products, and (3) modeling
lexicographic information by means of SGML/XML. The articles in the
first part of the volume provide an introduction to these concepts
and discuss their importance for the production and publication of
interactive, digital hypermedia dictionaries. The contributions in
the second part address theoretical and methodical aspects arising
in connection with the use of these concepts in dictionary projects
and opening up new research perspectives.
Dictionaries contain a wealth of linguistic data which, given the
customary alphabetical arrangement encountered in most cases, are
neither readily accessible to the user nor susceptible to control
by the lexicographer. The present volume sets out the most
important types of covert lexicographic data, dicusses ways of
improving access to them by means of philologically organised
indexing systems, illustrates these possibilities with the help of
copious examples and thus provides a key for the exploitation of
covert lexicographic information both for language-historical
research purposes and for the improvement of lexicographic
practice.
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