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Private Equity-Investoren moechten die Entwicklung ihrer
Portfolio-Unternehmen aktiv mitgestalten. Fur die laufende
UEberwachung und beratende Einflussnahme benoetigen sie umfassende
Informationsmoeglichkeiten. Die grundlegenden Informationsrechte
der Aktionare einer Aktiengesellschaft reichen hierfur nicht aus.
Der Verfasser uberpruft im Rahmen dieser Arbeit die Zulassigkeit
eines uberobligatorischen Informationsaustauschs des Investors mit
den Organen der Portfolio-Aktiengesellschaft, insbesondere vor dem
Hintergrund aktien- und insiderrechtlicher Restriktionen. Einen
weiteren Schwerpunkt bildet die Untersuchung geeigneter Massnahmen
zur Optimierung des Informationsflusses, etwa konzernrechtliche
Gestaltungsmittel oder Strukturmassnahmen nach dem
Beteiligungserwerb
Werden innerhalb eines Konzerns Risiken und Chancen so ungleich
verteilt, dass eine Gesellschaft weit uberwiegend belastet und
alleine nicht uberlebensfahig ist, spricht man von einer
"Aschenputtel-Konstellation ". Im Fall einer Insolvenz der
risikobelasteten Gesellschaft stellt sich die Frage nach einer
Haftung der Gesellschafter. Vor diesem Hintergrund entwickelt der
Autor verschiedene Fallgruppen der "Aschenputtel-Konstellation "
und uberpruft diese in Hinblick auf eine moegliche Differenzhaftung
und Existenzvernichtungshaftung der Gesellschafter. Dabei werden
die Voraussetzungen und dogmatischen Hintergrunde beider
Haftungsinstitute und insbesondere Fragen der Unternehmensbewertung
und der Grenzen der Dispositionsbefugnis von GmbH-Gesellschaftern
naher betrachtet.
Der Band untersucht die Auswirkungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf den
gesellschaftsrechtlichen Kapital- und Glaubigerschutz. Das BilMoG
verfolgt das Ziel, den Informationswert von Jahresabschlussen unter
Beibehaltung des Glaubigerschutzniveaus zu steigern. Der
Gesetzgeber fuhrte eine ausserbilanzielle Ausschuttungssperre ein,
die unsichere Vermoegensgegenstande bei der Ermittlung des
ausschuttungsfahigen Vermoegens eliminiert. Trotz dieser
minimal-invasiv wirkenden Massnahme wurde ein Paradigmenwechsel
eingelautet: Der ausschuttungsfahige Gewinn ist fortan nicht mehr
aus der Bilanz ersichtlich, sondern nur noch in Zusammenschau mit
Angaben im Anhang ermittelbar. Das Vorsichtsprinzip hat zulasten
der Informationsfunktion eine Schwachung erfahren.
Dieses Buch widmet sich Rechtsfragen der Unternehmensbewertung.
Hierzu gibt die Autorin zunachst einen UEberblick uber die diversen
Unternehmensbewertungsanlasse und Bewertungsverfahren. Ferner
stellt sie die Entwicklung der Unternehmensbewertung in der
Rechtsprechung dar. Schliesslich untersucht sie anhand von zwei
Bewertungsanlassen, ob es eine allgemeingultige, fur alle
Bewertungsanlasse geeignete Bewertungsmethode gibt. Die Autorin
kommt zu dem Ergebnis, dass es eine solche Bewertungsmethode nicht
gibt. Stattdessen lasse sich fur jeden Bewertungsanlass eine
"richtige" Bewertungsmethode festlegen, die dem jeweiligen
Normzweck am besten gerecht werde.
Bei der grenzuberschreitenden Sitzverlegung der Europaischen
Aktiengesellschaft (Societas Europaea - SE) wechselt das anwendbare
Handelsbilanz- und Steuerrecht. Das Buch eroertert die sich dabei
ergebenden Probleme beispielhaft an einer Sitzverlegung zwischen
Deutschland und Italien. Bilanziell unterscheiden sich beide
Rechtsordnungen sowohl im nationalen Bilanzrecht als auch in der
Anwendung der IFRS, so dass die Frage aufkommt, wie der Wechsel
zwischen den Bilanzierungsvorschriften europarechtlich erfolgen
sollte. Steuerrechtlich wird die sogenannte "exit tax" Deutschlands
und Italiens untersucht, die auch nach dem EuGH-Urteil "National
Grid Indus" nicht abschliessend geklart ist. Hierbei erarbeitet die
Autorin eine Systematik, bei der die Symmetrie zwischen Wegzug und
Zuzug im Vordergrund steht.
Die Innenhaftung der Organe ist streng. Literatur und
Rechtsprechung formulieren stetig neue Anforderungen, die zu einer
Steigerung des Haftungsrisikos fuhren. Das Buch setzt sich mit
Ansatzen fur Haftungserleichterungen auseinander. Die Autorin geht
insbesondere der Frage nach, ob die sog. Business Judgment Rule auf
Entscheidungen unter Rechtsunsicherheit ubertragbar ist. Sie
untersucht hierfur die Entwicklung der Business Judgment Rule,
speziell deren Tatbestandsmerkmale, unter Berucksichtigung der
Gesetzesmaterialien. Daneben eroertert sie das Institut eines
unverschuldeten Rechtsirrtums und die Rechtsprechung zur Einholung
fachkundigen Rats. Auf dieser Grundlage erarbeitet die Autorin eine
Legal Judgment Rule, die nach ihrer Ansicht bereits auf der Ebene
der Pflichtverletzung von einer Haftung befreien kann.
Die Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs hat die Mobilitat
von Gesellschaften in Europa gefoerdert. Immer haufiger nutzen
Unternehmen die Moeglichkeit zur Grundung einer Gesellschaft nach
auslandischem Recht. Die Autorin untersucht die steuerliche
Behandlung dieser sogenannten Scheinauslandsgesellschaften, die im
Steuerrecht als doppelansassige Kapitalgesellschaften bezeichnet
werden. Dazu gehoert die Frage nach der Qualifikation im Rahmen des
Katalogs des 1 Abs. 1 KStG. Behandelt werden zudem Probleme im
Zusammenhang mit der Wegzugsbesteuerung. Die Arbeit widmet sich
ferner Fragen der Rechnungslegung bzw. Buchfuhrungspflicht sowie
der Regelung zur steuerlichen Organschaft in den 14 ff. KStG und
schliesst mit Ausfuhrungen zur Behandlung von
Drittstaatengesellschaften.
Die Verselbstandigung der juristischen Person geht bei der
Aktiengesellschaft so weit, dass die Gesellschaft sogar ihr eigenes
Mitglied werden kann. Da liegt es nicht fern, dass sie auch Dritten
dabei helfen kann, ihr Mitglied zu werden (sogenannte Financial
Assistance). Rechtlich kann dies nicht unbegrenzt zulassig sein. Im
Fokus der vom Autor vorgelegten Abhandlung stehen 71a und 57 AktG,
welche er sowohl im transaktionsmotivierten als auch im
unternehmerisch motivierten Kontext beleuchtet. Einen besonderen
Schwerpunkt bildet die Untersuchung der Financial Assistance in
Verschmelzungssachverhalten. Ausgangspunkt dieser Untersuchung ist
die sogenannte "Babcock-Borsig/HDW"-Entscheidung des OLG
Dusseldorf.
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