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Der Autor befasst sich in seiner Arbeit mit
Rechtmassigkeitsanforderungen an im Fussballbetrieb durch Vereine
und Verbande ausgesprochene Sanktionen, wobei er nach
Unterwerfungsart (z. B. mittelbare Mitglieder, Arbeitnehmer,
Lizenzierte) unterschiedliche Eingriffsgrundlagen und Befugnisse
aufzeichnet. Nach der Darstellung von Organisationsstrukturen und
grundlegenden Straferfordernissen, bei denen anerkannte
Verfahrensgrundsatze und Grundrechte in den Sport ubertragen
werden, bespricht der Verfasser erst die Vereins-, dann die
Verbandsstrafen. Dabei geht er insbesondere auf vereins- und
arbeitsrechtliche Ermachtigungen, die Wirksamkeit dynamischer
Verweisungen in Satzungen, Gefahrdungshaftung fur Fans,
Stadionverbot, Regelanerkennungsvertrag, "ne bis in idem" im
Verbandsverbund, Art. 12 GG fur Amateure und abschliessend auf
Rechtsschutz ein.
Diese Festschrift ist dem bedeutenden Anwalt gewidmet. Der Jubilar
hat sich besonders auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes
und Urheberrechtes einen Namen gemacht.
Auf Grundlage des VermG sind zahlreiche Vorkaufsrechte in die
Grundbucher gelangt. Dieses Buch untersucht daher umfassend die
Ausubung eines solchen Vorkaufsrechts. Im Vordergrund stehen dabei
die Ausubungsregeln des BGB, welche auf die Eigenheiten eines
Vorkaufsrechts nach dem VermG abgestimmt werden. Dies verandert den
Blickwinkel auf bekannte Problemfelder. Vorhandene Loesungsmodelle
werden uberpruft, angepasst und bei Bedarf durch neue Modelle
ersetzt. Die Vorkaufsrechte nach dem VermG sind dingliche
Vorkaufsrechte fur den ersten Verkaufsfall. Der Autor bietet
deshalb eine aktuelle Bestandsaufnahme zu Rechtsnatur und Ausubung
dinglicher Vorkaufsrechte allgemein.
Der Netzanschluss ist einer der zentralen Bausteine der
Netzregulierung. Er ist die technische und rechtliche
Voraussetzung, um die Netze fur den Bezug oder Absatz von Energie
nutzen zu koennen. Im Mittelpunkt der Rechtsfragen stehen dabei die
divergierenden Interessen der Netzbetreiber und der
Anschlussnehmer. Hat der Anschlussnehmer das Wahlrecht hinsichtlich
der Netzebene? Wann kann der Netzbetreiber den Netzanschluss
verweigern? Diese und weitere Rechtsfragen, die sich aus dem
Netzanschluss von Arealnetzen, Industriebetrieben und
Erzeugungsanlagen nach der KraftNAV ergeben, sind Gegenstand der
Arbeit.
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