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Seit Erscheinen der von Werhahn 1973 im Dr. Gabler-Verlag
herausgegebenen Textsamm- lung "Bankbedingungen " ist die Mehrzahl
aller hierin aufgenommenenAbkommen. Bedin- gungen, Empfehlungen und
Richtlinien - teilweise sogar wiederholt - geandert bzw. erganzt
worden; dies gilt u. a. fur die Scheck-und die
eurocheque-Bedingungen, vor allem aber fur die Allgemeinen
Geschaftsbedingungen selbst, welche - einmalig in der Ge- schichte
des deutschen Bankwesens - erstmals mit Wirkung zum 1. 1. 1976
sowohl fur die privaten und oeffentlichen Kreditinstitute als auch
fur die Kreditgenossenschaften (nach Abstimmung mit dem
Bundesaufsichtsamt fur das Kreditwesen und dem Bundeskartell- amt)
nicht nur neu gefasst, sondern einander auch inhaltlich
weitestgehend angeglichen worden sind, so dass heute mit groesserer
Berechtigung denn je im gesamten inlandischen Kreditgewerbe von
nahezu einheitlichen Vertrags grundlagen im Verkehr mit der Bank-
kundschaft gesprochen werden kann. Zum 1. 4. 1977 wurden diese
einheitlichen Bank- bedingungen nochmals dem zu diesem Zeitpunkt in
Kraft tretenden AGB-Gesetz ange- passt. Die hierdurch in den
wichtigsten Geschaftsbereichen gewonnene erhoehte Rechtssicherheit
rechtfertigt zugleich den neuartigen Versuch, der Bankpraxis
nachstehend eine erlauterte Textausgabe der geanderten AGB und
aller bankeinheitlichen Sonderbedingungen zur Verfugung zu stellen,
welche mangels Zitierapparat indessen keineswegs die vorhandenen
oder noch erscheinenden ausfuhrlicheren Kommentierungen zu
ersetzen, sondern viel- mehr bewusst nur einen gedri;ingten
UEberblick uber das zu geben bestimmt ist, was in der einschlagigen
Literatur und Rechtsprechung fur besonders wichtig und
beachtenswert angesehen bzw. bezeichnet wurde und wird. Die
Erlauterungen der AGB stammen von Werhahn; die Sonderbedingungen
hat Sche- besta erlautert.
Der Gedanke zu diesem fiir den praktischen Gebrauch bestimmten Werk
entstand wiihrend Vortragen und Vorlesungen, die ich in den
vergangenen Jahren iiber dieses Thema vor Bankleitern,
Kreditsachbearbeitern und Horern der Bankakademie wiederholt
gehalten habe. Sein Inhalt stellt das Ergebnis langjahriger
praktischer Erfahrungen in der standigen auBergericht lichen
Beratung und der anwaltschaftlichen Vertretung von Banken vor den
Gerichten dar und ist heute - leider - mehr denn je aktuell. Mein
Ziel war es, dieses Werk kein Buch neben anderen, bereits
vorhandenen werden zu lassen; ich habe mich deshalb bewuBt darauf
beschrankt, unter dem von seinem Titel her bestimmten Thema
zusammenzufassen und zu er ortern, was in anderen Werken nicht,
unvollstandig oder doch nur an verstreuten Stellen nachzulesen ist.
Dort, wo es iiber ein in sich geschlossenes Gebiet andere Werke
gibt, so z. B. iiber Zwangsvollstreckung, Konkurs und Vergleich,
konnte ich von einer Stoffwiederholung absehen. Damit konzen triert
sich das Werk im wesentlichen auf die Behandlung auBergerichtlicher
MaBnahmen, d. h. auf solche Fiille, in denen eine
Verfahrensbeteiligung der Bank bei Zahlungsunfiihigkeit von Kunden
nicht, noch nicht oder nicht mehr in Betracht kommt."
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