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Im Sinne einer von dem Reichstage des Norddeutschen Bundes im An- schluss an die Einfuhrung des metrischen Systems angenommenen Reso- lution ist unter dem 20. Mai 1875 zu Paris ein internationaler Vertrag, die sogenannte "Meter-Convention" abgeschlossen worden - Reichs-Gesetzblatt 1876, S. 191 -, in welchem die Errichtung eines internationalen standigen Bureaus fur Maass und Gewicht, mit dem Sitze in Paris, auf gemeinsame Kosten festgesetzt wurde. Der Zweck dieser Einrichtung ging nach dem Vertrage dahin, gemeinsame Urnormale (internationale Prototype) und genaue, fur die einzelnen Staaten bestimmte Copieen derselben (nationale Prototype) in groesstmoeglicher Vollkommenheit herzustellen, alle diese Normale unter- einander zu vergleichen, die Aufbewahrung der internationalen Prototype zu ubernehmen und fur die wiederkehrende Vergleichung derselben mit den nationalen Prototypen Sorge zu tragen. Ausserdem hat das Bureau die Aufgabe, den Anschluss der Prototype der wichtigsten alteren Maass- und Gewichtssysteme, sowie der zu den Landesaufnahmen bisher benutzten Normal-Messstangen und anderer wichtiger Maasse an die neuen internationalen Prototype zu bewerkstelligen und uber- haupt die Ausfuhrung aller wissenschaftlichen Arbeiten im Gebiete des Maass- und Gewichtswesens, welche die Conventionsstaaten in Zukunft beschliessen sollten, ins Werk zu setzen.
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