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Mit zunehmender Lebenserwartung steigt auch die Anzahl alterer Patienten, die nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen und ihre hauslichen Aufgaben selbst zu erledigen. Der behandelnde Arzt benoetigt aber fur seine Entscheidungen eine rechtsverbindliche Einwilligung des Patienten. In einer solchen Situation muss eine dritte Person stellvertretend fur den Patienten zusammen mit dem Arzt die erforderliche Therapieentscheidung treffen.
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