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Die Mehrheitsbeteiligung von Idealvereinen an Kapitalgesellschaften
ist seit dem "ADAC-Urteil" des BGH weitestgehend anerkannt. Dies
machen sich die Bundesligavereine durch Ausgliederung ihrer
Profiabteilungen zunutze. Dabei wird jedoch ubersehen, dass der
Schutz der Glaubiger nicht so sehr durch die Aufbringung des
Mindestkapitals in der Tochtergesellschaft als solches, sondern
vielmehr durch die persoenliche Verlustbeteiligung ihrer
naturlichen Tragerpersonen erreicht wird. Die Ausgliederung der
Berufssportabteilungen loest somit das seit langem beklagte
Rechtsformproblem nicht. Der Autor schlagt hierzu eine
Gruppenkonzession an die Bundesligavereine nach 22 BGB vor. Damit
liessen sich sportideelle und wirtschaftliche Interessen wie bisher
- und vom DFB weiterhin erwunscht - unter einem Dach vereinigen.
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