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Die Aktionarsstruktur deutscher boersennotierter Gesellschaften
andert sich drastisch. Weltweit nimmt der Shareholder Activism zu.
Die Europaische Union hat den Wert einer aktiven Eigentumerschaft
erkannt. Die Aktionarsrechterichtlinie setzte der deutsche Staat
mit dem ARUG II um. Die Publikation untersucht, ob Dialoge zwischen
Investoren und dem Aufsichtsrat rechtlich zulassig sind. Es findet
ein Rechtstransfer der angelsachsischen Regelungen vom UKCGC auf
den DCGK statt. Der Autor schlagt erganzende Formulierungen fur die
Anregung A.3 DCGK vor und entwirft eine Kommunikationsordnung.
Wichtig ist nicht nur, ob Investorendialoge rechtlich erlaubt sind,
sondern auch, wie sie real durchzufuhren sind. Dabei ist
insbesondere die Frage relevant, wie die Arbeitnehmerseite
einzubeziehen ist.
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