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Die Aktionarsstruktur deutscher boersennotierter Gesellschaften andert sich drastisch. Weltweit nimmt der Shareholder Activism zu. Die Europaische Union hat den Wert einer aktiven Eigentumerschaft erkannt. Die Aktionarsrechterichtlinie setzte der deutsche Staat mit dem ARUG II um. Die Publikation untersucht, ob Dialoge zwischen Investoren und dem Aufsichtsrat rechtlich zulassig sind. Es findet ein Rechtstransfer der angelsachsischen Regelungen vom UKCGC auf den DCGK statt. Der Autor schlagt erganzende Formulierungen fur die Anregung A.3 DCGK vor und entwirft eine Kommunikationsordnung. Wichtig ist nicht nur, ob Investorendialoge rechtlich erlaubt sind, sondern auch, wie sie real durchzufuhren sind. Dabei ist insbesondere die Frage relevant, wie die Arbeitnehmerseite einzubeziehen ist.
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