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Der Gesetzgeber hat im Jahre 2004 das Schwerbehindertenrecht novelliert und dabei ein neues Verfahren betrieblicher Gesundheitspravention geschaffen, das auf alle Arbeitnehmer Anwendung findet: Das betriebliche Eingliederungsmanagement verpflichtet den Arbeitgeber zu aktivem Tatigwerden gemeinsam mit den betrieblichen Interessenvertretungen, sobald ein Beschaftigter langer als sechs Wochen innerhalb eines Jahres arbeitsunfahig erkrankt. Fur die betriebliche Praxis ist dieses Verfahren von erheblicher Bedeutung. Die Arbeit widmet sich den Fragen, denen sich die betrieblichen Akteure in Zukunft zu stellen haben, u.a. dem Kreis der Begunstigten, den Rechten der Interessenvertretungen und den Folgen einer Nichtbeachtung der Norm fur die Wirksamkeit krankheitsbedingter Kundigungen.
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