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Im Jahr 2015 revolutionierte Papst Franziskus das Eheprozessrecht.
Seither mussen Ehenichtigkeitsverfahren, die mit einem positiven
Urteil enden, nicht mehr von Amts wegen an die zweite Instanz
weitergeleitet werden. Verfahren kommen nunmehr ausschliesslich auf
dem Weg der Berufung in die hoehere Instanz. Hierbei ist nach einem
ersten positiven Urteil vor allem an den Ehebandverteidiger zu
denken, der somit auch faktisch zu einer zentralen Figur der
kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren geworden ist. Wenige Jahre
nach dem Inkrafttreten der Neuregelung behandelt der Autor die
wichtige Frage, wie die Berufungspraxis kirchlicher Gerichte in
Deutschland bei Eheverfahren aussieht.
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